Das Wichtigste im Blick
- In der Ansparphase musst Du reguläre bAV-Beiträge meist nicht in der Steuererklärung angeben.
- Sonderzahlungen über dem Freibetrag trägst Du als Arbeitnehmer in die Anlage N ein.
- Die spätere Auszahlung der Betriebsrente gehört als Rentner meist in die Anlage R-AV/bAV.
Muss ich reguläre Einzahlungen in die bAV in der Steuererklärung angeben?
Reguläre Einzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge über die sogenannte Entgeltumwandlung erfordern in der Regel keine eigenen Angaben in der Steuererklärung. Da die Beiträge direkt von Deinem Bruttogehalt abgezogen werden, fließen sie bereits steuerfrei in den Vertrag. Das steuerpflichtige Bruttogehalt auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung ist dadurch bereits automatisch gemindert.
Dein Arbeitgeber kümmert sich um die korrekte Abführung der Steuern und Sozialabgaben. Wenn Du Deine Lohnsteuerbescheinigung in das Steuerprogramm überträgst, ist der Steuervorteil der bAV also schon berücksichtigt. Eine zusätzliche Eintragung in Anlagen wie dem Vorsorgeaufwand ist für diese klassischen Verträge während der Ansparphase weder nötig noch möglich. Du überträgst lediglich die Werte Deiner Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N.
Beispiel: Du verdienst 4.000 Euro brutto im Monat und wandelst 200 Euro für die bAV um. Auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung erscheint ein steuerpflichtiges Brutto von 3.800 Euro, das Du unverändert in Deine Steuererklärung übernimmst.
Wo trage ich hohe Sonderzahlungen und Abfindungen für die bAV ein?
Sonderzahlungen oder Abfindungen, die in eine betriebliche Altersvorsorge fließen und den gesetzlichen Freibetrag überschreiten, müssen in der Anlage N der Einkommensteuererklärung deklariert werden. Sie zählen als steuerpflichtiger Arbeitslohn, da die staatliche Förderung für steuerfreie Einzahlungen in die bAV pro Kalenderjahr gedeckelt ist.
Nutzt Du eine Abfindung oder einen großen Bonus, um Deine Betriebsrente aufzustocken, ist ein bestimmter Teil über die sogenannte Vervielfältigungsregel steuerfrei. Alles, was diesen Freibetrag übersteigt, unterliegt der normalen Lohnsteuer. In der Regel weist Dein Arbeitgeber diesen steuerpflichtigen Teil bereits korrekt auf der Lohnsteuerbescheinigung unter den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen aus. Eine Steuersoftware wie WISO Steuer hilft Dir dabei, diese Werte richtig zuzuordnen. Nutze den digitalen Datenabruf für Deine Steuererklärung, um Fehler zu vermeiden.
In welcher Anlage wird die Auszahlung der Betriebsrente eingetragen?
Die monatlichen Auszahlungen einer betrieblichen Altersvorsorge im Rentenalter werden zumeist in der Anlage R-AV/bAV der Steuererklärung eingetragen. Da die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei waren, greift im Alter die nachgelagerte Besteuerung, sodass die ausgezahlte Betriebsrente als Einkommen voll versteuert werden muss.
Die zuständige Versorgungseinrichtung (z. B. die Versicherung oder Pensionskasse) sendet Dir jährlich eine Leistungsmitteilung zu. Darin ist detailliert aufgeschlüsselt, welche Beträge in welche Zeile der Anlage R-AV/bAV gehören. Alternativ fließen Betriebsrenten aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse oft als Versorgungsbezüge direkt in die Anlage N. Dank der sogenannten eDaten-Übermittlung melden die Versicherer diese Werte meist direkt an das Finanzamt, sodass Du sie nur noch auf Richtigkeit prüfen musst.
Beispiel: Du erhältst monatlich 300 Euro aus einer Direktversicherung, die Du über Deinen Arbeitgeber abgeschlossen hast. Diese jährlichen 3.600 Euro trägst Du gemäß der Leistungsmitteilung des Anbieters in die Anlage R-AV/bAV ein.
Wie setze ich Krankenversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente ab?
Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die auf die ausgezahlte Betriebsrente anfallen, lassen sich in der Anlage Vorsorgeaufwand als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Durch diese Angabe reduzierst Du Dein zu versteuerndes Einkommen und senkst somit effektiv Deine Steuerlast im Ruhestand.
Oftmals behält die Zahlstelle der Rente die Sozialabgaben direkt ein und führt sie ab. Dennoch kannst Du diese Pflichtbeiträge voll in Deiner Steuererklärung geltend machen. Auch hier hilft Dir die Leistungsmitteilung Deines Anbieters, auf der die abgeführten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung explizit ausgewiesen sind.