Wie kannst Du Ausbildungskosten in der Steuererklärung absetzen?
Veröffentlicht am 22.04.2026
Aktualisiert am 22.04.2026
Eine Ausbildung oder ein Studium kostet viel Geld. Zum Glück beteiligt sich der Staat an Deinen Ausgaben, wenn Du sie in der Steuererklärung angibst. Finde heraus, welche Kosten absetzbar sind und worauf Du dabei achten musst.
Das Wichtigste im Blick
- Kosten für die Erstausbildung sind bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar.
- Bei einer Zweitausbildung gelten die Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten.
- Nur Werbungskosten ermöglichen einen Verlustvortrag für spätere Berufsjahre.
Inhaltsverzeichnis
- Was zählt steuerlich als Erstausbildung und was als Zweitausbildung?
- Welche Kosten kannst Du konkret in der Steuererklärung angeben?
- Wie setze ich die Fahrtkosten in meiner Ausbildung richtig ab?
- Wie funktioniert der Verlustvortrag bei Ausbildungskosten?
- Wann lohnt sich die Angabe von Ausbildungskosten nicht?
Was zählt steuerlich als Erstausbildung und was als Zweitausbildung?
Eine Erstausbildung ist die erste berufsqualifizierende Ausbildung nach dem Schulabschluss, wie etwa ein Bachelorstudium oder eine klassische Lehre. Alles, was danach folgt – wie ein Masterstudium oder eine Umschulung – gilt steuerlich als Zweitausbildung. Diese Unterscheidung ist entscheidend dafür, ob die Ausgaben als Sonderausgaben oder Werbungskosten zählen.
Wenn Du Dich in Deiner Erstausbildung befindest, akzeptiert das Finanzamt Deine Ausgaben lediglich als Sonderausgaben. Der Höchstbetrag liegt hier bei 6.000 Euro im Jahr. Handelt es sich jedoch um eine Zweitausbildung, kannst Du Deine Ausgaben in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Eine wichtige Ausnahme gibt es: Wenn Deine Erstausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet und Du ein Ausbildungsgehalt beziehst (wie bei einer klassischen dualen Ausbildung), zählen die Kosten ebenfalls sofort als Werbungskosten.
Beispiel: Du schließt zuerst eine Ausbildung zum Bankkaufmann ab und beginnst danach ein BWL-Studium. Das Studium gilt nun als Zweitausbildung, wodurch Du alle Studienkosten unbegrenzt absetzen kannst.
Welche Kosten kannst Du konkret in der Steuererklärung angeben?
Zu den absetzbaren Ausbildungskosten gehören sämtliche Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit Deinem Studium oder Deiner Lehre stehen. Dazu zählen vor allem Studiengebühren, Fahrtkosten zur Universität oder Ausbildungsstätte, Arbeitsmittel, Fachliteratur sowie die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale.
Du kannst viele alltägliche Ausgaben steuerlich geltend machen. Für Fahrten zur Ausbildungsstätte oder Uni gilt die Entfernungspauschale. Auch ein Laptop oder ein Schreibtisch, den Du zu mindestens 90 Prozent für die Ausbildung nutzt, lässt sich voll absetzen. Nutzt Du WISO Steuer, hilft Dir die Software dabei, keine absetzbaren Posten zu vergessen. Für Verpflegungsmehraufwendungen bei Exkursionen oder Praktika gibt es ebenfalls feste Pauschalen.
Beispiele für absetzbare Ausbildungskosten:
| Kostenart | Beispiele für absetzbare Posten |
|---|---|
| Arbeitsmittel | Fachbücher, Laptop, Software, Schreibwaren |
| Fahrtkosten | Fahrten zur Uni/Berufsschule, Exkursionen |
| Gebühren | Semesterbeiträge, Prüfungsgebühren, Nachhilfe |
| Wohnen & Verpflegung | Homeoffice-Pauschale, doppelte Haushaltsführung |
Wie setze ich die Fahrtkosten in meiner Ausbildung richtig ab?
Je nach Art Deiner Ausbildung sind Fahrtkosten entweder Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte oder Reisekosten. Oftmals trifft sogar beides zu. Machst Du eine duale Ausbildung ist dein Ausbildungsbetrieb Deine erste Tätigkeitsstätte. Die Fahrten dorthin werden über die Entfernungspauschale abgerechnet. Die Fahrten zur Berufsschule werden hingegen als Reisekosten betrachtet. Es gibt pro gefahrenen Kilometer 30 Cent. Zusätzlich kannst du Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen, wenn du mehr als 8 Stunden unterwegs bist.
Als Vollzeitstudent wird Deine Hochschule zur ersten Tätigkeitsstätte. Du bekommst dementsprechend die Entfernungspauschale angerechnet. Alle weiteren Fahrten etwa zu Praktika, in die Bibliothek oder zur Lerngruppe sind Reisekosten. Somit kannst Du 30 Cent pro gefahrenen Kilometer abrechnen und Verpflegungsmehraufwand. Nutzt Du die öffentlichen Verkehrsmittel, trägt Du die tatsächlichen Kosten dafür in Deiner Steuererklärung ein.
Wie funktioniert der Verlustvortrag bei Ausbildungskosten?
Ein Verlustvortrag entsteht, wenn Deine absetzbaren Werbungskosten für die Ausbildung höher sind als Deine Einnahmen im selben Jahr. Das Finanzamt merkt sich diesen steuerlichen Verlust und verrechnet ihn in den folgenden Jahren mit Deinem ersten richtigen Gehalt, wodurch Du massiv Einkommensteuer sparst.
Dies ist der größte Vorteil der Zweitausbildung, da Sonderausgaben keinen Verlustvortrag zulassen. Hast Du als Student keine oder nur sehr geringe Einnahmen, laufen Deine Studienkosten ins Leere, wenn sie als Sonderausgaben gewertet werden. Sind es hingegen Werbungskosten, reicht ein einfacher Antrag auf Verlustfeststellung in Deiner Steuererklärung. Das Finanzamt addiert Deine jährlichen Verluste, bis Du nach dem Abschluss eine feste Anstellung findest und Einkommensteuer zahlst. Du suchst Mehr Informationen dazu? Diese findest Du übersichtlich aufbereitet in der Software.
Beispiel: Du sammelst in drei Jahren Masterstudium insgesamt 15.000 Euro an steuerlichen Verlusten an. In Deinem ersten Job nach dem Studium verdienst Du gut, zahlst aber im ersten Berufsjahr auf die ersten 15.000 Euro Deines Gehalts keine Steuern.
Wann lohnt sich die Angabe von Ausbildungskosten nicht?
Die Angabe von Ausbildungskosten als Sonderausgaben läuft steuerlich ins Leere, wenn Du im jeweiligen Kalenderjahr keine eigenen steuerpflichtigen Einkünfte hast. Da Sonderausgaben Dein zu versteuerndes Einkommen höchstens auf null senken können, verpufft der Effekt ohne nennenswerte Einnahmen während des Studiums vollständig.
Befindest Du Dich im Erststudium ohne Nebenjob, der über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegt, zahlst Du ohnehin keine Lohnsteuer. In diesem Fall verfällt Dein Sonderausgabenabzug am Ende des Jahres. Es lohnt sich also vor allem dann, Erstausbildungskosten anzugeben, wenn Du nebenbei so viel verdienst, dass Lohnsteuer anfällt, oder wenn Du einen steuerpflichtigen Werkstudentenjob ausübst.
FAQ: Ausbildungskosten und Steuererklärung
Kann ich einen Laptop für das Studium absetzen?
Ja, Du kannst einen Laptop absetzen, wenn Du ihn für die Ausbildung nutzt. Bei einer Nutzung von mindestens 90 Prozent für das Studium ist er voll absetzbar, ansonsten anteilig.
Sind Zinsen für einen Studienkredit absetzbar?
Ja, die Zinsen für Bildungskredite wie BAföG-Darlehen oder private Studienkredite kannst Du steuerlich geltend machen. Die Tilgungsraten selbst sind hingegen rein privat und nicht absetzbar.
Zählt ein Bachelorstudium als Erstausbildung?
Ja, ein klassisches Bachelorstudium direkt nach dem Abitur ist steuerlich eine Erstausbildung. Die Kosten sind in der Regel auf 6.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben gedeckelt.
Was ist, wenn ich neben dem Erststudium arbeite?
Wenn Du nebenbei so viel verdienst, dass Du Steuern zahlst, lohnen sich auch Sonderausgaben in voller Höhe. Sie mindern Deine Steuerlast im laufenden Jahr direkt und sorgen für eine Rückerstattung.
Wo trage ich Ausbildungskosten in der Steuererklärung ein?
Ausgaben für die Erstausbildung trägst Du in der Anlage Sonderausgaben der Steuererklärung ein. Werbungskosten für eine Zweitausbildung kommen stattdessen in die Anlage N.