Wie setze ich Kosten für Behinderung und Pflege in der Steuererklärung ab?
Veröffentlicht am 22.04.2026
Aktualisiert am 04.05.2026
Krankheitsbedingte Pflege oder eine Behinderung stellen Betroffene und ihre Familien oft vor große finanzielle Herausforderungen. Das Steuerrecht bietet in diesen Lebenslagen verschiedene Möglichkeiten der Entlastung. Durch den Abzug als außergewöhnliche Belastung oder die Nutzung von Pauschbeträgen kannst Du Deine Steuerlast spürbar mindern.
Das Wichtigste im Blick
- Eigene Pflegekosten für Pflegedienste oder Heime sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
- Pflegende Angehörige können jährlich bis zu 1.800 Euro als Pflegepauschbetrag steuerlich geltend machen.
- Der Behindertenpauschbetrag bietet Betroffenen abhängig vom Grad der Behinderung eine unkomplizierte steuerliche Entlastung.
Inhaltsverzeichnis
Welche eigenen Pflegekosten kann ich steuerlich absetzen?
Selbst getragene Ausgaben für die eigene krankheitsbedingte Pflege zählen in der Steuererklärung zu den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen. Diese Aufwendungen senken das zu versteuernde Einkommen, sobald sie die individuell berechnete zumutbare Belastungsgrenze überschreiten und nicht von einer Versicherung oder der Pflegekasse erstattet werden.
Dazu zählen beispielsweise die häusliche Pflege durch eine professionelle Pflegekraft, die ambulante Pflege durch einen Pflegedienst sowie die dauerhafte Unterbringung im Pflegeheim. Wichtig ist, dass Du von den Gesamtkosten alle erhaltenen Zuschüsse abziehst, da nur die tatsächliche persönliche finanzielle Belastung absetzbar ist. Die zumutbare Eigenbelastung errechnet das Finanzamt automatisch anhand Deines Einkommens und Familienstands.
Beispiel: Du lebst in einem Pflegeheim und trägst nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse monatlich 1.500 Euro selbst. Diese 18.000 Euro im Jahr gibst Du in Deiner Steuererklärung als allgemeine außergewöhnliche Belastung an.
Wie mindert der Behindertenpauschbetrag die Steuerlast?
Der Behindertenpauschbetrag ist ein fester Freibetrag in der Einkommensteuer, der Menschen mit einer Behinderung unbürokratisch finanziell entlastet. Er deckt regelmäßig anfallende, behinderungsbedingte Mehraufwendungen pauschal ab und wird abhängig vom behördlich festgestellten Grad der Behinderung ohne Vorlage von Einzelbelegen direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Um diesen Betrag zu nutzen, ist ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 kein kompliziertes Sammeln von Quittungen erforderlich. Die Entlastung beginnt bei 384 Euro jährlich und steigt mit einem höheren GdB kontinuierlich an.
Behindertenpauschbetrag nach Grad der Behinderung
| Grad der Behinderung (GdB) | Pauschbetrag pro Jahr |
|---|---|
| GdB 20 | 384 Euro |
| GdB 30 | 620 Euro |
| GdB 40 | 860 Euro |
| GdB 50 | 1.140 Euro |
| GdB 100 | 2.840 Euro |
| Merkzeichen H, Bl, TBl | 7.400 Euro |
Hast du einen Grad der Behinderung ab 80 % oder 70% mit Merkzeichen “G”, gibt es zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale für behinderungsbedingte Privatfahrten von 900 Euro. Bei den Merkzeichen “aG”, “Bl”, “TBl” oder “H” kannst du sogar 4.500 Euro ohne Nachweise geltend machen. Steuerprogramme wie WISO Steuer schlagen Dir bei Vorliegen der Voraussetzungen automatisch den Ansatz der Pauschale vor, sodass sie nicht vergessen wird.
Wie werden pflegende Angehörige steuerlich entlastet?
Personen, die nahestehende Angehörige unentgeltlich in häuslicher Umgebung versorgen, können den Pflegepauschbetrag als besondere außergewöhnliche Belastung beanspruchen. Dieser steuerliche Freibetrag honoriert den persönlichen pflegerischen Einsatz und mindert das zu versteuernde Einkommen je nach anerkanntem Pflegegrad der betreuten Person um bis zu 1.800 Euro jährlich.
Voraussetzung ist, dass die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 besitzt und in ihrer oder Deiner eigenen Wohnung betreut wird. Du darfst für diese Hilfe keine Bezahlung erhalten, das reine Weiterleiten des Pflegegeldes zur reinen Kostendeckung ist jedoch unschädlich.
Pflegepauschbetrag nach Pflegegrad der betreuten Person
| Pflegegrad der betreuten Person | Pflegepauschbetrag pro Jahr |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 600 Euro |
| Pflegegrad 3 | 1.100 Euro |
| Pflegegrad 4 oder 5 | 1.800 Euro |
Wann lohnt sich der Einzelnachweis statt eines Pauschbetrags?
Der Abzug der tatsächlichen, einzeln nachgewiesenen Krankheitskosten ist finanziell vorteilhafter, wenn diese Ausgaben den zustehenden Pauschbetrag und die individuelle zumutbare Belastung deutlich übersteigen. Dies ist regelmäßig bei außergewöhnlich hohen Einmalkosten wie einem behindertengerechten Wohnungsumbau oder sehr teuren Zuzahlungen für medizinische Behandlungen der Fall.
Ein Pauschbetrag wird ohne Belege gewährt und bedeutet deutlich weniger Aufwand in der Erstellung der Erklärung. Hast Du jedoch hohe Ausgaben im abgelaufenen Jahr gehabt, solltest Du alle entsprechenden Rechnungen sammeln. Mit einer Steuersoftware wie WISO Steuer kannst Du bequem prüfen lassen, ob die tatsächlichen Kosten oder der Pauschbetrag in Deiner persönlichen Situation zu einer höheren Erstattung führen.
FAQ: Steuerliche Absetzbarkeit von Pflege und Behinderung
Wo trage ich eigene Pflegekosten in der Steuererklärung ein?
Eigene Pflegekosten trägst Du in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein. Du gibst die Gesamtkosten an und ziehst Erstattungen der Pflegekasse davon ab.
Bekomme ich den Pflegepauschbetrag auch bei fremden Personen?
Nein, der Pflegepauschbetrag wird nur für die Betreuung nahestehender Personen gewährt. Dazu zählen Familienmitglieder, aber auch enge Freunde, zu denen eine enge persönliche Bindung besteht.
Darf ich für die häusliche Pflege bezahlt werden?
Um den Pflegepauschbetrag zu erhalten, darfst Du für die Pflege keine Vergütung annehmen. Das bloße Weiterleiten des Pflegegeldes an Dich zur reinen Kostendeckung ist jedoch erlaubt.
Gilt der Behindertenpauschbetrag auch rückwirkend?
Ja, wenn der Grad der Behinderung vom Versorgungsamt rückwirkend festgestellt wird, kannst Du den Pauschbetrag für vergangene Jahre nutzen. Das Finanzamt ändert dafür auf Antrag auch bereits erlassene Steuerbescheide ab.
Was ist die zumutbare Belastung?
Die zumutbare Belastung ist ein individuell berechneter Eigenanteil, den Du bei allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen selbst tragen musst. Sie richtet sich nach Deinem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Deiner Kinder.