Wie gebe ich die Riester-Rente in der Steuererklärung an?

Veröffentlicht am 27.05.2026
Aktualisiert am 27.05.2026

Du hast fürs Alter vorgesorgt und möchtest nun wissen, wo die Beiträge zu deiner Riester-Rente in der Steuererklärung hingehören. Mit den richtigen Angaben sicherst du dir nicht nur die staatlichen Zulagen, sondern profitierst auch von einem attraktiven steuerlichen Sonderausgabenabzug. Hier erfährst du, in welches Formular die Einzahlungen gehören und wie das Finanzamt deinen persönlichen Steuervorteil berechnet.

Das Wichtigste im Blick

  • Die Beiträge zu deiner Riester-Rente trägst du in der Steuererklärung in die Anlage AV ein.
  • Das Finanzamt berücksichtigt Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro als steuersenkende Sonderausgaben.
  • Durch die automatische Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt, ob der Steuerabzug oder die Zulage vorteilhafter ist.

In welche Anlage der Steuererklärung gehört die Riester-Rente?

Die Beiträge zur Riester-Rente werden in der Steuererklärung ausschließlich in der Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge) erfasst. Dort gibst du deine geleisteten Einzahlungen an, um den Abzug als Sonderausgaben zu beantragen. Die meisten Daten übermittelt dein Anbieter mittlerweile elektronisch direkt an das zuständige Finanzamt.

Obwohl die Übermittlung der gezahlten Beträge elektronisch durch die Versicherer (eDaten) erfolgt, ist die Anlage AV unverzichtbar. Du musst hier in der Regel nur noch wenige Angaben machen, beispielsweise zu deinen Vorjahreseinkünften und zur Art der Begünstigung.  In der Anlage Kind gibst du zudem an, wer die Kinderzulage erhalten hat. Diese Details sind notwendig, damit die Finanzbehörde deinen Anspruch auf den Sonderausgabenabzug formal feststellen kann.

Wenn du die Datenübermittlung bei deinem Riester-Anbieter einmalig autorisiert hast, landen die Beitragswerte automatisch an der richtigen Stelle.

Wie hoch ist der maximale Steuerabzug für Riester-Verträge?

Der Gesetzgeber erlaubt für die Riester-Rente einen maximalen steuerlichen Sonderausgabenabzug in Höhe von 2.100 Euro pro Jahr. Dieser Höchstbetrag umfasst sowohl deine eigenen Einzahlungen als auch die vom Staat gewährten Zulagen. Jeder Cent bis zu dieser Grenze mindert dein zu versteuerndes Einkommen direkt.

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, gilt die Faustregel: Du musst 4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in den Vertrag einzahlen, abzüglich der dir zustehenden Zulagen. Zahlst du weniger ein, werden die Zulagen und der steuerliche Höchstbetrag nur anteilig gewährt. Einzahlungen, die über die Grenze von 2.100 Euro hinausgehen, bringen dir hingegen keinen weiteren steuerlichen Vorteil.

Beispiel: Du verdienst 50.000 Euro brutto im Jahr. Um die volle Förderung zu erhalten, berechnest du 4 Prozent (2.000 Euro) abzüglich der Grundzulage von 175 Euro. Dein erforderlicher Eigenbeitrag liegt bei 1.825 Euro, welchen du steuerlich voll absetzen kannst.

Die folgende Tabelle zeigt dir die aktuellen staatlichen Zulagen für deine Riester-Rente, die auf deinen Höchstbetrag angerechnet werden:

ZulagenartBetrag pro JahrVoraussetzung
Grundzulage175 EuroEigener Riester-Vertrag und 4 % Mindesteigenbeitrag
Kinderzulage (ab 2008)300 EuroKind ist ab 2008 geboren und du beziehst Kindergeld
Kinderzulage (bis 2007)185 EuroKind ist vor 2008 geboren und du beziehst Kindergeld

Wie funktioniert die Günstigerprüfung beim Finanzamt?

Die Günstigerprüfung ist ein automatischer Vorgang des Finanzamts zur Ermittlung deines maximalen finanziellen Vorteils. Dabei wird berechnet, ob die gewährten staatlichen Riester-Zulagen oder die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher ausfallen. Ergibt sich durch den Steuerabzug ein größerer Betrag, erhältst du die Differenz erstattet.

Du musst diese Prüfung nicht separat beantragen; das Ausfüllen der Anlage AV stößt den Prozess automatisch an. Wenn das Finanzamt feststellt, dass die staatlichen Zulagen bereits höher sind als die rechnerische Steuerersparnis, bleibt es bei den Zulagen, die direkt in deinen Vertrag fließen. Fällt die Steuerersparnis jedoch höher aus, wird dir der Differenzbetrag mit deinem Einkommensteuerbescheid auf dein Konto überwiesen.

Wann lohnt sich die Angabe der Riester-Rente besonders?

Die steuerliche Geltendmachung der Riester-Rente rentiert sich besonders für Gutverdiener ohne Kinder, da bei ihnen der Sonderausgabenabzug meistens deutlich höher ist als die reine Grundzulage. Familien mit mehreren Kindern profitieren hingegen primär von den hohen Kinderzulagen, sodass sich hier seltener eine zusätzliche Steuerrückerstattung ergibt.

Dennoch ist es für alle Riester-Sparer empfehlenswert, die Anlage AV jedes Jahr einzureichen. Nur so stellst du sicher, dass das Finanzamt überhaupt rechnet. Eine professionelle Steuersoftware nimmt dir hier viel Arbeit ab und zeigt dir das Ergebnis der Günstigerprüfung sofort an. Mit einem Programm wie WISO Steuer füllst du die Anlage AV im Handumdrehen aus und übermittelst die Daten sicher ans Finanzamt.

FAQ: Riester-Rente in der Steuererklärung

Muss ich die Anlage AV jedes Jahr neu ausfüllen?

Deine zertifizierten Riester-Verträge musst du für den Sonderausgabenabzug jährlich in der Anlage AV angeben. Oftmals reicht es jedoch aus, die elektronisch übermittelten Daten in der Steuererklärung nur noch zu überprüfen und zu bestätigen.

Was passiert, wenn ich die Riester-Rente in der Steuererklärung vergesse?

Ohne die Anlage AV gewährt dir das Finanzamt keinen zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Du erhältst dann ausschließlich die staatlichen Zulagen auf deinen Vertrag, sofern du diese rechtzeitig über deinen Anbieter beantragt hast.

Wo trage ich die Kinderzulage in der Steuererklärung ein?

Die Angaben für die Kinderzulage werden ab 2025 direkt in der Anlage Kind gemacht. Für frühere Steuererklärungen nimmst du die entsprechende Eintragung in der Anlage AV vor, meist im hinteren Teil des Formulars. Das Finanzamt gleicht diese Daten anschließend mit den Einträgen in der Anlage Kind ab.

Können Ehepaare ihre Riester-Verträge zusammenfassen?

Jeder Ehepartner muss seinen eigenen Riester-Vertrag in der gemeinsamen Anlage AV separat in der jeweiligen Namensspalte angeben. Ein gemeinsamer Höchstbetrag existiert nicht; jeder Person stehen eigene 2.100 Euro als Sonderausgabenabzug zu.

Werden die Zulagen direkt an mich ausgezahlt?

Die staatlichen Riester-Zulagen werden nicht auf dein Girokonto überwiesen, sondern fließen direkt in deinen Altersvorsorgevertrag. Eine Auszahlung des Geldes erfolgt erst im Rahmen der späteren Rentenzahlungen im Alter.