Muss ich meine Abfindung in der Steuererklärung angeben?
Wenn du deinen Job verlierst und eine Abfindung erhältst, stellt sich schnell die Frage nach der korrekten Versteuerung. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2025 behält…
Zum ArtikelVeröffentlicht am 19.05.2026
Aktualisiert am 15.06.2026
Die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) ist ein kostenloses Serviceangebot der Finanzverwaltung, das Dir hilft, Deine Steuererklärung schneller und fehlerfreier zu erstellen. In diesem Artikel erfährst Du, wie Du das Verfahren nutzt und welche Daten das Finanzamt bereits über Dich gespeichert hat.
Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein elektronisches Verfahren, bei dem das Finanzamt Dir Daten bereitstellt, die von Dritten bereits an die Finanzbehörden gemeldet wurden. Diese Informationen kannst Du direkt in Deine Formulare übernehmen, was das manuelle Abtippen von Bescheinigungen überflüssig macht und Übertragungsfehler deutlich reduziert.
Das Verfahren ist auch unter dem Kürzel VaSt bekannt. Es dient als digitale Brücke zwischen Arbeitgebern, Versicherungen und Deiner Steuererklärung. Du behältst dabei stets die Kontrolle, welche Daten am Ende tatsächlich an das Finanzamt gesendet werden.
Beispiel: Dein Arbeitgeber hat Deine Lohnsteuerbescheinigung bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Durch die VaSt erscheinen Dein Bruttolohn und die abgeführten Steuern automatisch in Deinem Entwurf.
Automatisch übermittelt werden Informationen, zu deren Meldung Institutionen wie Arbeitgeber oder Versicherungen gesetzlich verpflichtet sind. Dazu zählen insbesondere die Lohnsteuerdaten, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Auch Stammdaten wie Deine Religionszugehörigkeit und Deine aktuelle Bankverbindung sind in der Regel bereits hinterlegt.
| Datentyp | Übermittelnde Stelle | Inhalt der Meldung |
|---|---|---|
| Lohnsteuerbescheinigung | Arbeitgeber | Bruttolohn, Steuerabzüge, Sozialbeiträge |
| Rentenbezugsmitteilung | Rentenversicherung | Höhe der Rente, Art der Rente |
| Versicherungsbeiträge | Krankenkasse | Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung |
| Stammdaten | Meldebehörde / Finanzamt | Name, Anschrift, Bankverbindung, Religion |
Du nutzt die vorausgefüllte Steuererklärung, indem Du Dich einmalig für den Datenabruf registrierst oder eine kompatible Steuersoftware autorisierst. Nach der Anmeldung bei ELSTER oder in Deiner App forderst Du einen Freischaltcode an, der Dir per Post zugestellt wird, um Deine Identität sicher zu bestätigen.
Sobald der Zugang eingerichtet ist, kannst Du die Daten jederzeit abrufen. Viele Nutzer empfinden den Prozess mit einer spezialisierten Software als besonders komfortabel, da diese die Daten direkt an die richtigen Stellen im Formular einsortiert.
Besonders einfach gelingt dies mit WISO Steuer. Die Software führt Dich Schritt für Schritt durch die Autorisierung und importiert Deine Daten per Mausklick.
Du solltest die bereitgestellten Daten prüfen, da das Finanzamt nur über Informationen verfügt, die meldepflichtig sind, jedoch keine Kenntnis von Deinen individuellen Abzugsmöglichkeiten hat. Ausgaben wie Fahrtkosten zum Job, Arbeitsmittel oder haushaltsnahe Dienstleistungen musst Du weiterhin händisch ergänzen, um Deine Steuerlast effektiv zu senken.
Es kann zudem vorkommen, dass Meldungen von Dritten fehlerhaft sind oder erst verspätet übermittelt werden. Die Verantwortung für die Richtigkeit der abgegebenen Steuererklärung liegt rechtlich immer bei Dir als Steuerpflichtigem.
Es ist ein kostenloser Service der Finanzverwaltung, der gemeldete Daten von Arbeitgebern und Versicherungen automatisch in Deine Steuererklärung importiert. Dies spart Zeit und verhindert Fehler beim Abtippen.
Nein, der Abruf der Daten über die offizielle ELSTER-Schnittstelle ist für alle Steuerpflichtigen kostenfrei. Du benötigst lediglich einen Zugang zum ELSTER-Portal oder eine entsprechende Software.
Arbeitgeber und Versicherungen haben bis Ende Februar Zeit, die Daten des Vorjahres an das Finanzamt zu melden. In der Regel stehen Dir alle Informationen für die VaSt ab März vollständig zur Verfügung.
Ja, Du kannst und musst die Daten korrigieren, falls die übermittelten Werte nicht mit Deinen Unterlagen übereinstimmen. Die vorausgefüllten Felder sind lediglich Vorschläge, die Du im Entwurf jederzeit anpassen kannst.
Nein, Werbungskosten wie die Pendlerpauschale oder Homeoffice-Kosten sind dem Finanzamt nicht bekannt und müssen von Dir manuell eingetragen werden. Die VaSt umfasst primär Einnahmen und gesetzlich gemeldete Sonderausgaben.
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