Das Wichtigste im Blick
- Eine Abfindung ist in voller Höhe steuerpflichtig, aber meistens frei von Sozialversicherungsbeiträgen.
- Seit 2025 musst du die steuersparende Fünftelregelung zwingend selbst über die Einkommensteuererklärung beantragen.
- Trage die Abfindung samt einbehaltener Steuern in der Anlage N deiner jährlichen Steuererklärung ein.
Wie wird eine Abfindung steuerlich behandelt?
Eine Abfindung zählt steuerrechtlich als außerordentliche Einkunft und unterliegt in vollem Umfang der regulären Einkommensteuer. Da sie zusammen mit deinem normalen Gehalt ausgezahlt wird, führt dies häufig zu einer extremen Steuerbelastung durch die Steuerprogression. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf eine echte Abfindung hingegen nicht an.
Seit dem Jahr 2025 gibt es eine wichtige Änderung: Der Arbeitgeber darf die steuermindernde Fünftelregelung nicht mehr direkt bei der Gehaltsabrechnung anwenden. Er behält zunächst die volle Lohnsteuer ein und überweist dir ein entsprechend niedrigeres Netto. Um nicht auf diesen hohen Kosten sitzen zu bleiben, ist die Abgabe einer Steuererklärung nun der einzige Weg, um dir zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt erstatten zu lassen.
Was ist die Fünftelregelung bei Abfindungen?
Die Fünftelregelung ist ein steuerliches Berechnungsverfahren, um die hohe Einmalbelastung durch eine Entschädigungszahlung spürbar abzumildern. Dabei wird die Abfindung vom Finanzamt rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, wodurch der persönliche Steuersatz im Auszahlungsjahr deutlich weniger stark ansteigt. Dieses Vorgehen bricht die Steuerprogression und schont deine Finanzen.
Damit das Finanzamt diese Regelung anwendet, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste Bedingung ist die sogenannte Zusammenballung von Einkünften. Das bedeutet, dass du im Jahr der Auszahlung inklusive der Abfindung insgesamt mehr Geld verdienst, als du ohne die Kündigung bei normaler Weiterbeschäftigung verdient hättest.
Übersicht der Bedingungen für die Fünftelregelung
| Kriterium | Bedingung |
|---|
| Entschädigung | Die Zahlung erfolgt wegen eines vom Arbeitgeber veranlassten Verlusts des Arbeitsplatzes |
| Zusammenballung | Deine Einkünfte im Auszahlungsjahr sind höher als die wegfallenden regulären Einkünfte |
| Auszahlung | Die Abfindung wird grundsätzlich in einer Summe innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt |
Beispiel: Du verdienst regulär 40.000 Euro im Jahr und erhältst nach einer Kündigung eine Abfindung von 60.000 Euro. Da deine Gesamteinkünfte von 100.000 Euro deutlich über deinem normalen Jahresgehalt liegen, liegt eine Zusammenballung vor und das Finanzamt wendet die Fünftelregelung an.
Wo trage ich die Abfindung in der Steuererklärung ein?
Die gezahlte Abfindung trägst du in deiner jährlichen Einkommensteuererklärung in der Anlage N für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ein. Die genauen Beträge entnimmst du deiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, auf der die Entschädigung sowie die bereits einbehaltene Lohnsteuer separat von deinem normalen Arbeitslohn ausgewiesen sind.
Um die Fünftelregelung zu nutzen, trägst du die Werte als ermäßigt besteuerte Entschädigung ein. Die Erfassung all dieser steuerlichen Daten kann mitunter fehleranfällig sein. Eine smarte Steuersoftware hilft dir dabei, alle Angaben fehlerfrei zu übermitteln, da sie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung oft automatisch abruft.