Welche Sonderausgaben kann ich in der Steuererklärung absetzen?

Veröffentlicht am 28.05.2026
Aktualisiert am 26.06.2026

Sonderausgaben sind private Kosten, die der Staat steuerlich begünstigt, um deine finanzielle Leistungsfähigkeit zu sichern. Dieser Artikel erklärt dir genau, welche Ausgaben – von Versicherungen bis Spenden – du in der Steuererklärung eintragen kannst und welche Höchstgrenzen im Jahr 2026 gelten. So stellst du sicher, dass du kein Geld verschenkst.

Das Wichtigste im Blick

  • Der Pauschbetrag von 36 Euro ist sehr niedrig, daher lohnt sich fast immer das Einzelnachweisen der Kosten.
  • Altersvorsorgeaufwendungen sind 2026 bis zu 30.826 Euro (Ledige) zu 100 Prozent absetzbar.
  • Weitere Sonderausgaben sind Spenden, Kirchensteuer, Unterhalt (bis 12.348 Euro) und Ausbildungskosten.

Was sind Sonderausgaben eigentlich?

Sonderausgaben definieren sich als private Aufwendungen, die aus gesetzlichen Gründen oder zur Förderung bestimmter Zwecke dein zu versteuerndes Einkommen mindern dürfen. Anders als Werbungskosten oder Betriebsausgaben dienen sie nicht direkt dem Erwerb von Einnahmen, sondern betreffen deine private Lebensführung, wie etwa die Altersvorsorge oder soziale Absicherung.

Das Steuerrecht unterscheidet dabei streng zwischen Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) und den „übrigen“ Sonderausgaben. Da diese Kosten deine steuerliche Leistungsfähigkeit beeinflussen, lässt der Gesetzgeber den Abzug zu. Wichtig ist, dass du diese Ausgaben tatsächlich selbst getragen hast und sie nicht bereits an anderer Stelle, etwa als Werbungskosten, berücksichtigt wurden.

Beispiel: Du zahlst monatlich Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Diese Kosten sind privater Natur, mindern aber als Vorsorgeaufwendungen deine Steuerlast erheblich.

Wie viel Altersvorsorge kann ich 2026 absetzen?

Beiträge zur Altersvorsorge sind als Sonderausgaben absetzbar und können im Jahr 2026 bis zu einem Höchstbetrag von 30.826 Euro für Alleinstehende steuerlich geltend gemacht werden. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich dieser Wert auf 61.652 Euro, wobei seit 2023 volle 100 Prozent der eingezahlten Beiträge berücksichtigt werden.

Zu diesen Altersvorsorgeaufwendungen zählen vor allem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse, zu berufsständischen Versorgungswerken sowie zu zertifizierten Basis-Rentenverträgen (Rürup-Rente). Der Höchstbetrag ist an die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelt und steigt jährlich. Beachte jedoch, dass bei Arbeitnehmern der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung vom abzugsfähigen Höchstbetrag abgezogen wird, bevor sich deine persönliche Steuerersparnis errechnet.

Beispiel: Als Angestellter mit einem Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro zahlst du 2026 insgesamt 9.300 Euro in die Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). Da dies unter der Grenze von 30.826 Euro liegt, wird der volle Betrag angesetzt.

Was gilt für Krankenversicherung und sonstige Versicherungen?

Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind in voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig, selbst wenn sie die gesetzlichen Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen überschreiten. Andere Versicherungen wie Haftpflicht-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherungen kannst du nur dann absetzen, wenn der Höchstbetrag durch die Kranken- und Pflegeversicherung noch nicht ausgeschöpft wurde.

Für diese „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ gelten im Jahr 2026 feste Obergrenzen: Angestellte und Rentner können maximal 1.900 Euro geltend machen, während Selbstständige, die ihre Krankenversicherung komplett selbst zahlen, einen Höchstbetrag von 2.800 Euro nutzen dürfen. Da die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei den meisten Menschen diese Grenzen bereits sprengen, wirken sich Zusatzversicherungen wie die Kfz-Haftpflicht steuerlich oft nicht mehr aus.

Hinweis: Prüfe genau, ob deine Basis-Krankenversicherungsbeiträge unter 1.900 Euro (bzw. 2.800 Euro) liegen. Nur dann lohnt sich die Suche nach Belegen für Haftpflicht- oder Unfallversicherungen.

Welche weiteren Kosten zählen als Sonderausgaben?

Neben den Vorsorgeaufwendungen existieren diverse andere private Kosten, die das Finanzamt als Sonderausgaben akzeptiert, darunter Kirchensteuer, Spenden und Unterhaltszahlungen. Besonders relevant für 2026 sind der erhöhte Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen von bis zu 12.348 Euro sowie die Absetzbarkeit von Berufsausbildungskosten bis zu 6.000 Euro für eine Erstausbildung.

Die Liste der Möglichkeiten ist lang:

  • Kirchensteuer: In voller Höhe absetzbar, sofern sie gezahlt und nicht erstattet wurde.
  • Spenden: Bis zu 20 Prozent deiner gesamten Einkünfte können steuerlich geltend gemacht werden.
  • Kinderbetreuungskosten: Eltern können zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Kind und Jahr (ab 2026 80%, maximal 6.000 Euro), als Sonderausgaben abziehen.
  • Schulgeld: 30 Prozent des Entgelts für Privatschulen sind absetzbar, maximal 5.000 Euro pro Kind.

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Beispiel: Du spendest 200 Euro an einen gemeinnützigen Sportverein. Bei Beträgen bis 300 Euro genügt dem Finanzamt oft der vereinfachte Nachweis (z. B. Kontoauszug) statt einer formellen Spendenbescheinigung.

Lohnt sich der Sonderausgaben-Pauschbetrag?

Der gesetzliche Sonderausgaben-Pauschbetrag wird zwar automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, wenn keine höheren Kosten nachgewiesen werden, er beträgt jedoch lediglich 36 Euro für Singles und 72 Euro für zusammen veranlagte Paare. Aufgrund dieser sehr geringen Höhe lohnt es sich für fast jeden Steuerzahler, die tatsächlichen Sonderausgaben in der Erklärung einzeln aufzuführen.

Schon allein durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung überschreiten Arbeitnehmer und Rentner diesen Pauschbetrag in der Regel im ersten Monat des Jahres deutlich. Der Pauschbetrag dient daher eher als bürokratische Untergrenze, damit das Finanzamt nicht bei „Null“ rechnen muss, hat aber in der Praxis für die Steuerersparnis kaum Relevanz, da echte Ausgaben meist tausende Euro betragen.

FAQ: Sonderausgaben bei der Steuererklärung

Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben?

Werbungskosten sind Ausgaben, die direkt mit deinem Beruf und der Erzielung von Einnahmen zusammenhängen (z. B. Pendlerpauschale). Sonderausgaben sind hingegen private Kosten, die der Gesetzgeber aus sozialpolitischen Gründen steuerlich begünstigt (z. B. Altersvorsorge, Spenden).

Wo trage ich Sonderausgaben in der Steuererklärung ein?

Sonderausgaben werden im Hauptvordruck (Mantelbogen) sowie in der „Anlage Sonderausgaben“ und der „Anlage Vorsorgeaufwand“ eingetragen. Moderne Steuersoftware ordnet deine Eingaben automatisch den richtigen Zeilen zu.

Kann ich meine Kfz-Versicherung absetzen?

Ja, die Kfz-Haftpflichtversicherung zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Sie wirkt sich jedoch nur steuerlich aus, wenn der Höchstbetrag von 1.900 Euro (bzw. 2.800 Euro) durch die Krankenversicherung noch nicht ausgeschöpft ist.

Zählen Beiträge zur Riester-Rente auch als Sonderausgaben?

Ja, Beiträge zur Riester-Rente können als Sonderausgaben bis zu 2.100 Euro jährlich berücksichtigt werden. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch, um festzustellen, ob der Sonderausgabenabzug oder die Riester-Zulage für dich vorteilhafter ist.

Gibt es für Spenden einen Höchstbetrag?

Ja, du kannst Spenden bis zu einer Höhe von 20 Prozent deines Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben sofort abziehen. Spenden, die darüber hinausgehen, können in künftige Jahre vorgetragen werden.