Das Wichtigste im Blick
- Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufige, notwendige Kosten, die über die üblichen Lebenshaltungskosten hinausgehen.
- Das Finanzamt berücksichtigt nur den Teil der Kosten, der deine individuelle zumutbare Belastungsgrenze übersteigt.
- Typische absetzbare Posten sind Krankheitskosten, Pflegekosten, Bestattungskosten und Aufwendungen wegen Behinderung.
Was zählt genau zu den außergewöhnlichen Belastungen?
Außergewöhnliche Belastungen definieren sich als private Ausgaben, die dir zwangsläufig entstehen und die den Großteil der Steuerzahler mit ähnlichem Einkommen und Familienstand nicht belasten. Der Gesetzgeber erkennt hier Kosten an, denen du dich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kannst und die notwendig sind.
Zu den häufigsten Fällen gehören Krankheitskosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Dazu zählen Zuzahlungen zu Medikamenten, Kosten für Brillen, Zahnersatz, Hörgeräte oder Fahrten zu Ärzten und Therapien. Auch Kosten für die Pflege von Angehörigen, Bestattungskosten (soweit sie den Nachlass übersteigen) oder Wiederbeschaffungskosten nach einer Katastrophe (z. B. Hochwasser, Brand) fallen darunter. Wichtig ist, dass du die Ausgaben nicht durch eine Versicherung erstattet bekommen hast.
Beispiel: Du benötigst teuren Zahnersatz, der insgesamt 3.000 Euro kostet. Deine Krankenkasse übernimmt davon 1.800 Euro als Festzuschuss. Den Restbetrag von 1.200 Euro trägst du selbst. Diesen Eigenanteil kannst du als außergewöhnliche Belastung in deiner Steuererklärung geltend machen.
Wie funktioniert die zumutbare Belastung?
Das Finanzamt zieht von der Summe deiner nachgewiesenen Kosten einen individuell berechneten Eigenanteil ab, bevor sich die Ausgaben steuermindernd auswirken. Dieser Betrag richtet sich nach deinem Gesamtbetrag der Einkünfte, deinem Familienstand sowie der Anzahl deiner Kinder und liegt gestaffelt zwischen einem und sieben Prozent.
Erst wenn deine gesammelten Ausgaben diese Grenze überschreiten, sparst du für jeden weiteren Euro Steuern. Die Berechnung erfolgt stufenweise: Für den ersten Teil deines Einkommens gilt ein niedrigerer Prozentsatz, für höhere Einkommensteile ein höherer. Es lohnt sich daher oft, planbare Kosten (wie eine neue Brille oder Zahnersatz) in einem Kalenderjahr zu bündeln, um die Hürde einmalig deutlich zu überspringen.
Mit WISO Steuer kannst du deine Belege einfach sammeln und die Software berechnet automatisch, ob du die zumutbare Belastungsgrenze überschritten hast.
Welche Pauschbeträge erleichtern die Steuererklärung?
Für bestimmte dauerhafte Belastungen sieht das Steuerrecht feste Pauschbeträge vor, die du ohne das Sammeln von Einzelbelegen direkt ansetzen kannst. Diese Beträge mindern dein zu versteuerndes Einkommen ab dem ersten Euro, da für sie keine zumutbare Belastung abgezogen wird.
Der wichtigste Posten ist der Behinderten-Pauschbetrag, dessen Höhe vom Grad der Behinderung (GdB) und etwaigen Merkzeichen abhängt. Auch für die unentgeltliche Pflege einer hilfebedürftigen Person kannst du den Pflege-Pauschbetrag nutzen. Zudem gibt es den Hinterbliebenen-Pauschbetrag für bestimmte Rentenbezüge. Prüfe immer, ob deine tatsächlichen Kosten höher sind als der Pauschbetrag – in diesem Fall lohnt sich der Einzelnachweis oft mehr.
Beispiel: Du hast einen Grad der Behinderung von 50. Dir steht ein jährlicher Behinderten-Pauschbetrag von 1.140 Euro zu. Diesen Betrag trägt das Finanzamt ein, ohne dass du Fahrkarten oder Medikamentenquittungen vorlegen musst. Hast du jedoch höhere tatsächliche Kosten, solltest du diese einzeln nachweisen.
Welche Nachweise verlangt das Finanzamt?
Grundsätzlich gilt im modernen Besteuerungsverfahren die Belegvorhaltepflicht, was bedeutet, dass du Rechnungen und Quittungen zunächst nicht mit der Erklärung einsenden musst. Du bist jedoch verpflichtet, alle relevanten Unterlagen sorgfältig aufzubewahren, um sie auf explizite Anforderung des Finanzamts jederzeit vorlegen zu können.
Zu den typischen Nachweisen gehören ärztliche Verordnungen, Rechnungen von Apotheken, Kliniken oder Pflegeheimen sowie Nachweise über erhaltene Versicherungsleistungen. Bei Kurkosten oder speziellen medizinischen Hilfsmitteln ist oft ein amtsärztliches Attest vor Beginn der Maßnahme erforderlich. Ohne diese formell korrekten Nachweise streicht das Finanzamt die Kosten oft rigoros.