Das Wichtigste im Blick
- Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und beträgt im Jahr 2026 einheitlich 259 Euro pro Kind.
- Der Kinderfreibetrag senkt Deine Steuerlast und liegt 2026 bei insgesamt 9.756 Euro pro Kind.
- Das Finanzamt prüft automatisch in der Steuererklärung, ob der Freibetrag eine höhere Ersparnis bringt als das Kindergeld.
Wie hoch sind Kindergeld und Kinderfreibetrag aktuell?
Die staatliche Unterstützung für Familien setzt sich im Jahr 2026 aus einem monatlichen Kindergeld von 259 Euro pro Kind und einem steuerlichen Gesamtfreibetrag von 9.756 Euro zusammen. Dieser Freibetrag beinhaltet den eigentlichen Kinderfreibetrag von 6.828 Euro sowie den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) von 2.928 Euro.
Das Kindergeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, die Dir direkt auf Dein Konto überwiesen wird. Seit dem Jahreswechsel 2025/2026 wurde der Betrag um vier Euro auf nun 259 Euro angehoben. Die steuerlichen Freibeträge hingegen bekommst Du nicht auf Dein Konto ausgezahlt. Sie reduzieren stattdessen bei der Steuerberechnung Dein zu versteuerndes Einkommen. Jedem Elternteil steht grundsätzlich die Hälfte der Freibeträge zu, also 4.878 Euro im Jahr 2026.
Die Entwicklung der Beträge im Überblick:
Entwicklung von Kindergeld und Kinderfreibetrag
| Jahr | Kindergeld pro Monat | Kinderfreibetrag (gesamt) | BEA-Freibetrag (gesamt) | Steuerfreistellung insgesamt |
|---|
| 2025 | 255 Euro | 6.672 Euro | 2.928 Euro | 9.600 Euro |
| 2026 | 259 Euro | 6.828 Euro | 2.928 Euro | 9.756 Euro |
Beispiel: Du hast im Jahr 2026 Anspruch auf Kindergeld für Dein zwölfjähriges Kind. Die Familienkasse überweist Dir jeden Monat 259 Euro, was einer steuerfreien Gesamtsumme von 3.108 Euro im Jahr entspricht
Wie funktioniert die Günstigerprüfung in der Steuererklärung?
Die Günstigerprüfung ist ein automatischer Prozess des Finanzamts bei der Bearbeitung Deiner Einkommensteuererklärung, der vergleicht, ob der Steuerabzug durch den Kinderfreibetrag höher ausfällt als das Dir zustehende Kindergeld. Ist die Steuerersparnis durch den Freibetrag größer, wird die Differenz erstattet und das erhaltene Kindergeld verrechnet.
Du musst Dich nicht vorab entscheiden, ob Du das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag nutzen möchtest. Du beantragst das Kindergeld nach der Geburt und erhältst es monatlich. Am Ende des Jahres reichst Du Deine Unterlagen beim Finanzamt ein. Das Amt berechnet dann Deine Einkommensteuer zunächst ohne den Kinderfreibetrag und zieht die festgesetzte Steuer ab. Danach erfolgt eine zweite Berechnung unter Berücksichtigung der vollen Freibeträge von 9.756 Euro (für 2026). Die Differenz beider Steuerlasten vergleicht das Finanzamt mit dem Jahreskindergeld von 3.108 Euro. Ist die Steuerersparnis höher, profitierst Du vom Freibetrag.
Beispiel: Die Steuerersparnis durch den Abzug des Kinderfreibetrags liegt für Dich bei 3.500 Euro. Da Du im Laufe des Jahres bereits 3.108 Euro Kindergeld erhalten hast, zieht das Finanzamt diesen Betrag ab und Du bekommst über den Einkommensteuerbescheid zusätzlich 392 Euro erstattet.
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag mehr als das Kindergeld?
Der finanzielle Vorteil des Kinderfreibetrags greift erst bei höheren Einkommen, da die prozentuale Steuerbelastung mit steigendem Verdienst zunimmt. Bei zusammenveranlagten Eltern lohnt sich der Freibetrag ab einem zu versteuernden gemeinsamen Einkommen von rund ca. 84.000 Euro, während die Grenze bei Alleinstehenden bei etwa 42.000 Euro liegt.
Da unser Steuersystem progressiv ist, steigt Dein persönlicher Steuersatz mit Deinem Einkommen. Der Kinderfreibetrag zieht einen festen Betrag von Deinem Einkommen ab, bevor die Steuer darauf berechnet wird. Wer viel verdient und einen hohen Steuersatz hat, spart durch diesen Abzug absolut gesehen mehr Geld. Liegt Dein Einkommen unter den genannten Schwellenwerten, fährst Du mit dem monatlich ausgezahlten Kindergeld finanziell besser. Das Finanzamt belässt es in diesem Fall bei der Auszahlung der Familienkasse und wendet den Freibetrag nicht an.
Das zu versteuernde Einkommen entspricht nicht Deinem Bruttogehalt. Es ist der Betrag, der nach Abzug aller Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen übrig bleibt.
Wie trage ich Kindergeld und Kinderfreibetrag in die Steuererklärung ein?
Die Beantragung der steuerlichen Berücksichtigung erfolgt zwingend über die Anlage Kind, die Du für jedes Deiner Kinder separat ausfüllen und Deiner Einkommensteuererklärung beifügen musst. In dieses Formular trägst Du Deine persönlichen Daten, den rechtlichen Anspruch auf Kindergeld sowie eventuelle Betreuungskosten ein.
Ohne die Anlage Kind führt das Finanzamt keine Günstigerprüfung durch. Du musst Deinen Anspruch auf Kindergeld auch dann in der Steuererklärung angeben, wenn Du es im Laufe des Jahres gar nicht beantragt oder erhalten hast. Das Finanzamt rechnet immer mit dem Betrag, auf den Du gesetzlich Anspruch gehabt hättest. Wenn Du Dir den formellen Aufwand erleichtern möchtest, empfiehlt sich eine professionelle Software. Mit WISO Steuer sicherst Du Dir alle Vorteile, da das Programm die Günstigerprüfung vorab für Dich durchrechnet und die Anlage Kind automatisch korrekt befüllt.