Das Wichtigste im Blick
- Fortbildungskosten sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Regel unbegrenzt absetzbar.
- Du kannst Kursgebühren, Fahrtkosten, Lernmittel und Verpflegungspauschalen in der Steuererklärung geltend machen.
- Es lohnt sich erst ab 1.230 Euro Werbungskosten im Jahr, Belege einzeln beim Finanzamt einzureichen.
Welche Fortbildungskosten erkennt das Finanzamt an?
Alle Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit deiner beruflichen Weiterbildung stehen, kannst du als Werbungskosten in voller Höhe steuerlich geltend machen. Das Finanzamt akzeptiert hierbei eine breite Palette an Kostenpunkten, von reinen Lehrgangsgebühren bis hin zu Reisenebenkosten und Arbeitsmitteln. So senkst du effektiv deine Steuerlast, ohne rein private Mittel aufwenden zu müssen.
Das Finanzamt unterscheidet verschiedene Kostenarten, die du bei einer beruflichen Weiterbildung ansetzen darfst. Zu den klassischen Lehrgangskosten zählen die Teilnahme- und Prüfungsgebühren für Seminare, Webinare oder Abschlussprüfungen. Auch sämtliche Arbeitsmittel, die du speziell für den Kurs anschaffst, sind absetzbar. Hierzu gehören Fachliteratur, ein neuer Laptop, Softwarelizenzen oder einfache Schreibwaren. Zudem spielen Fahrtkosten eine große Rolle: Bei einer Vollzeitfortbildung kannst du für die Anreise zur Fortbildungsstätte 0,30 Euro pro Kilometer für das Auto (ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 Euro) oder die tatsächlichen Ticketkosten für öffentliche Verkehrsmittel berechnen. Nimmst du an einer Fortbildung neben deinem Hauptjob oder im Rahmen von diesem teil, gibt es für die Hin- und Rückfahrt pro Kilometer 0,30 Euro. Findet der Kurs weiter entfernt statt, lassen sich auch Reisekosten ansetzen, was Hotelübernachtungen und den Verpflegungsmehraufwand (14 Euro ab 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro bei 24 Stunden) einschließt. Sogar die Zinsen für einen aufgenommenen Bildungskredit mindern die Steuern, während die reine Kredittilgung unberücksichtigt bleibt.
Beispiel: Du nimmst an einer dreitägigen Weiterbildung in einer anderen Stadt teil. Du kannst neben der eigentlichen Seminargebühr von 500 Euro auch die Hotelkosten von 200 Euro, das Zugticket für 80 Euro und die Verpflegungspauschalen für die Reisetage in deiner Steuererklärung eintragen.
Wann gelten Bildungskosten als Fortbildung?
Eine Fortbildung liegt steuerlich dann vor, wenn du bereits eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hast und dich in deinem Beruf gezielt weiterqualifizierst. In diesem Fall sind alle anfallenden Kosten in der Steuererklärung als Werbungskosten unbegrenzt abzugsfähig und mindern deine Steuerlast entsprechend deiner Ausgaben.
Die Abgrenzung zur Erstausbildung ist für das Finanzamt entscheidend. Kosten für die allererste Ausbildung direkt nach der Schule (beispielsweise ein Bachelorstudium ohne vorherige Lehre) erkennt das Finanzamt nur als Sonderausgaben an. Diese sind auf maximal 6.000 Euro pro Jahr gedeckelt und lassen sich nicht als Verlust in Folgejahre vortragen. Handelt es sich jedoch um ein Masterstudium nach dem Bachelor, einen Meisterkurs im Anschluss an die Gesellenprüfung oder eine fachspezifische Schulung für deinen aktuellen Job, wertet das Steuerrecht dies als Fortbildung. Auch Umschulungen für einen kompletten Berufswechsel fallen unter diese großzügigere Werbungskosten-Regelung.
Wie trage ich die Kosten in der Steuererklärung ein?
Fortbildungskosten werden bei Arbeitnehmern in der Anlage N der Einkommensteuererklärung in der Rubrik der Werbungskosten eingetragen. Selbstständige und Freiberufler geben diese Ausgaben in ihrer Einnahmenüberschussrechnung als Betriebsausgaben an, um ihren steuerpflichtigen Gewinn entsprechend zu reduzieren und somit am Ende des Jahres spürbar weniger Steuern zu zahlen.
Jedem Arbeitnehmer steht pro Jahr automatisch ein Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro zu. Das bedeutet, dass sich deine Fortbildungskosten erst dann aktiv steuersenkend auswirken, wenn du zusammen mit anderen Posten – wie der Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit – über diesen Betrag hinauskommst. Hat dein Arbeitgeber einen Teil der Kursgebühren bezuschusst oder komplett übernommen, darfst du natürlich nur noch deinen eigenen finanziellen Anteil in die Formulare eintragen. Wenn du deine Erklärung schnell und sicher erledigen willst, hilft dir ein Programm wie WISO Steuer dabei, alle Posten an der richtigen Stelle einzutragen.
Welche Fehler solltest du beim Absetzen vermeiden?
Wer Fortbildungskosten absetzt, macht oft typische Fehler, die bares Geld kosten oder unnötige Rückfragen vom Finanzamt nach sich ziehen. Mit der richtigen Vorbereitung und Dokumentation lassen sich diese Stolperfallen jedoch leicht umgehen, sodass deine Aufwendungen vom Finanzamt vollständig und ohne Kürzungen anerkannt werden.
Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der Pauschalen. Viele denken zwar an die Kursgebühren und Zugtickets, lassen aber den Verpflegungsmehraufwand bei langen Seminartagen außer Acht. Ebenso kritisch ist der fehlende Nachweis des Berufsbezugs: Allgemeine Sprachkurse ohne direkten Bezug zum Job oder Weiterbildungen mit hohem touristischen Anteil (wie eine Studienreise) werden vom Finanzamt oft gestrichen oder nur anteilig anerkannt. Zudem solltest du bedenken, dass du steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse stets von deinen Gesamtkosten abziehen musst, da eine doppelte Begünstigung ausgeschlossen ist. Hebe außerdem alle Quittungen, Teilnahmebescheinigungen und Hotelrechnungen sorgfältig auf. Du musst sie zwar nicht direkt mitschicken, solltest sie aber bei eventuellen Nachfragen des Finanzamts sofort griffbereit haben.