Das Wichtigste im Blick
- Reguläre Einzahlungen in private Bausparverträge sind nicht als Sonderausgaben absetzbar, erhalten aber staatliche Zulagen.
- Bei Vermietungsobjekten können Abschlussgebühren und anfallende Schuldzinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden.
- Beiträge zu einem zertifizierten Wohn-Riester-Vertrag mindern die Steuerlast als Sonderausgaben um bis zu 2.100 Euro.
Kann ich die regulären Einzahlungen in den Bausparvertrag steuerlich absetzen?
Reguläre Sparbeiträge für einen klassischen Bausparvertrag lassen sich in der jährlichen Einkommensteuererklärung nicht als Sonderausgaben geltend machen. Der Gesetzgeber fördert das private Bausparen stattdessen durch direkte staatliche Zulagen, wie die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage, anstatt durch Steuervorteile bei der Einkommensteuer.
Die direkte steuerliche Berücksichtigung von Bausparbeiträgen als Vorsorgeaufwendungen wurde bereits vor vielen Jahren abgeschafft. Wenn du vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber in den Vertrag fließen lässt, kannst du unter Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Auch die Wohnungsbauprämie wird als direkter Zuschuss auf das Bausparkonto gewährt. Diese Prämien müssen separat bei der Bausparkasse beantragt werden und mindern nicht das zu versteuernde Einkommen beim Finanzamt.
Beispiel: Eine Angestellte zahlt monatlich 100 Euro in ihren Bausparvertrag ein. Sie trägt diese Summe nicht in der Steuererklärung ein, sondern beantragt über ihre Bausparkasse die Wohnungsbauprämie, welche ihr als direkter Zuschuss gutgeschrieben wird.
Um die staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen die entsprechenden Antragsformulare der Bausparkasse fristgerecht für jedes Sparjahr eingereicht werden.
Wann sind Bauspar-Kosten als Werbungskosten absetzbar?
Kosten im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag wirken sich steuermindernd aus, wenn das Darlehen zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie genutzt wird. In diesem Fall zählen die Abschlussgebühr, die laufenden Darlehenszinsen und eventuelle Kontoführungsgebühren zu den abzugsfähigen Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung.
Das Finanzamt erkennt Ausgaben rund um den Bausparvertrag nur an, wenn eine klare Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Wird mit dem Bauspardarlehen ein Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung gekauft oder modernisiert, die anschließend vermietet wird, können die Finanzierungskosten in der Anlage V der Steuererklärung eingetragen werden. Die Abschlussgebühr wird meist im Jahr der Zahlung in voller Höhe abgesetzt. Nutzt man die Immobilie hingegen komplett selbst, entfällt dieser Steuervorteil. Mit einer Steuersoftware wie WISO Steuer behältst du den Überblick, welche Kosten bei Vermietungsobjekten korrekt eingetragen werden können.
Beispiel: Ein Vermieter schließt einen Bausparvertrag über 100.000 Euro ab, um das Dach seines Mietshauses zu sanieren. Die Abschlussgebühr in Höhe von 1.000 Euro sowie die späteren Kreditzinsen trägt er als Werbungskosten in der Anlage V ein.
Eine Übersicht, wann sich Bausparkosten absetzen lassen:
Absetzbarkeit von Bausparkosten nach Nutzungsart
| Nutzungsart der Immobilie | Abschlussgebühr | Darlehenszinsen | Steuerliche Kategorie |
|---|
| Eigennutzung | Nicht absetzbar | Nicht absetzbar | - |
| Vermietung & Verpachtung | Voll absetzbar | Voll absetzbar | Werbungskosten (Anlage V) |
| Teilweise vermietet (z. B. 50 %) | Anteilig absetzbar (50 %) | Anteilig absetzbar (50 %) | Werbungskosten (Anlage V) |
Wie funktioniert der Steuerabzug beim Wohn-Riester-Bausparen?
Einzahlungen in einen zertifizierten Riester-Bausparvertrag (Wohn-Riester) können bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dabei automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug oder die direkten Riester-Zulagen finanziell vorteilhafter sind.
Beim Wohn-Riester-Modell wird das angesparte Kapital für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie verwendet. Die in den Vertrag eingezahlten Eigenbeiträge inklusive der Grund- und Kinderzulagen werden in der Anlage AV eingetragen. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die vom Staat gewährten Zulagen, erstattet dir das Finanzamt die Differenz. Ehepaare können maximal 4.200 Euro ansetzen, sofern beide einen entsprechenden Vertrag besitzen. Zu beachten ist, dass die geförderten Beträge in der Rentenphase nachgelagert versteuert werden müssen (sogenanntes Wohnförderkonto).
Beispiel: Ein Familienvater zahlt jährlich 2.100 Euro in seinen Wohn-Riester-Bausparvertrag ein. Das Finanzamt errechnet durch den Sonderausgabenabzug eine Steuerersparnis von 700 Euro, zieht davon jedoch die bereits erhaltene Grundzulage von 175 Euro ab, sodass er effektiv 525 Euro Steuern zurückbekommt.
Welche typischen Fehler gibt es bei Bausparverträgen in der Steuererklärung?
Viele Steuerzahler machen in der Einkommensteuererklärung den Fehler, private Bausparbeiträge fälschlicherweise als allgemeine Vorsorgeaufwendungen einzutragen. Zudem wird oft übersehen, dass bei gemischt genutzten Immobilien eine strikte flächenmäßige Aufteilung der Bausparkosten erfolgen muss, um unnötige Konflikte mit den strengen Finanzbehörden zu vermeiden.
Um das bestmögliche Ergebnis bei der Steuer zu erzielen und Rückfragen zu vermeiden, solltest du folgende Stolperfallen kennen und umgehen:
- Falsche Anlage: Klassische Bausparbeiträge gehören nicht in die Anlage Vorsorgeaufwand. Nur Einzahlungen für Wohn-Riester-Verträge dürfen in der Anlage AV platziert werden.
- Fehlende Trennung bei Mischnutzung: Werden in einem Zweifamilienhaus eine Wohnung selbst bewohnt und die andere vermietet, dürfen Abschlussgebühr und Schuldzinsen des Bausparvertrags nur prozentual (nach exakter Wohnfläche) für den vermieteten Teil angesetzt werden.
- Vergessene Zulagenanträge: Die steuerliche Betrachtung ersetzt nicht die Anträge auf Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie. Diese Formulare verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig bei der jeweiligen Bausparkasse eingereicht werden.