Muss ich meine Abfindung in der Steuererklärung angeben?
Wenn du deinen Job verlierst und eine Abfindung erhältst, stellt sich schnell die Frage nach der korrekten Versteuerung. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2025 behält…
Zum ArtikelVeröffentlicht am 05.05.2026
Aktualisiert am 15.06.2026
Vermögenswirksame Leistungen (VL) aufzubauen ist dank staatlicher Förderung besonders lukrativ, doch viele Arbeitnehmer fragen sich, wie sie diese korrekt beim Finanzamt deklarieren. Glücklicherweise ist die Angabe in der Einkommensteuererklärung heute durch elektronische Übermittlungsverfahren deutlich unkomplizierter als noch vor einigen Jahren. Du musst im Grunde nur noch an der richtigen Stelle bestätigen, dass du die staatliche Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen möchtest.
Vermögenswirksame Leistungen werden im Hauptvordruck (Mantelbogen) der Einkommensteuererklärung angegeben. Um die staatliche Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, setzt du im entsprechenden Abschnitt für die Festsetzung der Zulage einfach ein Kreuz beziehungsweise trägst eine „1“ ein. Die genauen Einzahlungsbeträge kennt das Finanzamt bereits und müssen nicht händisch erfasst werden.
Die zuständigen Anlageinstitute wie Banken, Bausparkassen oder Fondsgesellschaften melden die eingezahlten VL-Beträge nämlich automatisch und elektronisch an die Finanzverwaltung. Du teilst dem Finanzamt durch das Setzen des Häkchens im Hauptformular also lediglich offiziell mit, dass du die staatliche Förderung für dieses Steuerjahr auch wirklich beantragen möchtest.
Beispiel: Du hast einen ETF-Sparplan für deine Vermögensbildung eingerichtet. In deiner Steuererklärung kreuzt du lediglich das Feld zur Beantragung der Arbeitnehmersparzulage an, den exakten Sparbetrag übernimmt das Finanzamt direkt anhand der elektronischen Meldung deiner Depotbank.
Eine separate Anlage VL in Papierform muss heutzutage nicht mehr ausgefüllt oder der Steuererklärung beigelegt werden. Seit dem Jahr 2017 übermitteln die Anlageinstitute die sogenannte elektronische Vermögensbildungsbescheinigung direkt an das zuständige Finanzamt. Das spart dir unnötigen Papierkram und beschleunigt die Bearbeitung deiner Einkommensteuererklärung erheblich.
Damit dieses Verfahren reibungslos funktioniert, musst du deinem Anbieter lediglich einmalig deine Einwilligung erteilen, dass er die vertragsbezogenen Daten an das Finanzamt übertragen darf. Sobald diese Zustimmung vorliegt, läuft der Meldeprozess in den Folgejahren vollautomatisch bis Ende Februar ab.
Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten, deren zu versteuerndes Einkommen bestimmte gesetzliche Grenzen nicht überschreitet. Zudem muss das Geld in eine förderfähige Anlageform, wie beispielsweise einen Bausparvertrag oder einen Aktienfondssparplan, fließen, um die begehrte staatliche Förderung zu erhalten.
Wichtig für die Beurteilung deines Anspruchs ist ausschließlich das zu versteuernde Einkommen, welches nicht mit deinem regulären Bruttogehalt gleichzusetzen ist. Durch den Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und diversen Freibeträgen fällt das zu versteuernde Einkommen oft deutlich niedriger aus als das eigentliche Bruttoeinkommen, sodass weitaus mehr Beschäftigte förderberechtigt sind.
Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage liegen seit 2024 einheitlich bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Diese deutlich angehobenen Grenzen gelten völlig unabhängig davon, ob du das Geld in einen klassischen Bausparvertrag oder in renditeorientierte Investmentfonds investierst.
Die maximale Höhe der staatlichen Förderung unterscheidet sich jedoch je nach gewählter Sparform. Beim Fondssparen in Aktien oder ETFs liegt der Fördersatz bei 20 Prozent der jährlichen Einzahlungen, während herkömmliche Bausparverträge mit 9 Prozent vom Staat bezuschusst werden.
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die aktuellen Grenzwerte und maximalen Förderbeträge im direkten Vergleich:
| Kriterium | Bausparvertrag | Aktienfonds / ETFs |
|---|---|---|
| Einkommensgrenze (Alleinstehend) | 40.000 € | 40.000 € |
| Einkommensgrenze (Verheiratet) | 80.000 € | 80.000 € |
| Staatlicher Fördersatz | 9 % | 20 % |
| Max. geförderte Sparleistung | 470 € / Jahr | 400 € / Jahr |
| Max. Zulage (Alleinstehend) | 43 € / Jahr | 80 € / Jahr |
Vermögenswirksame Leistungen, die dein Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zahlt, gelten als regulärer Arbeitslohn und sind somit voll steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig. Die Auszahlung der späteren Kapitalerträge, wie Zinsen oder Dividenden, unterliegt zudem der Abgeltungsteuer, sofern dein persönlicher Sparer-Pauschbetrag durch die Gewinne überschritten wird.
Die staatliche Arbeitnehmersparzulage selbst ist hingegen komplett steuerfrei und muss in der Auszahlungsphase nicht versteuert werden. Um einen unnötigen Steuerabzug auf deine Zinsen oder Fondserträge zu vermeiden, solltest du bei dem jeweiligen Anlageinstitut rechtzeitig einen ausreichenden Freistellungsauftrag einrichten.
Hinweis: Da die VL-Zahlungen deines Arbeitgebers steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, kann sich dein monatlicher Nettoauszahlungsbetrag leicht verringern, weil die entsprechenden Abgaben direkt von deinem Lohn einbehalten werden.
In WISO Steuer trägst du deine vermögenswirksamen Leistungen bequem über den Bereich für allgemeine Ausgaben ein. Das Programm ruft die elektronischen Bescheinigungen deiner Bank per automatischem Datenabruf ab und setzt das nötige Häkchen für die Arbeitnehmersparzulage völlig selbstständig, um dir die maximale Förderung zu sichern.
Gehe dabei am besten nach dieser kurzen Checkliste vor:
Ja, du kannst die Zulage bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres nach dem Sparjahr rückwirkend beantragen. Für das Sparjahr 2022 hast du folglich noch bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, um den Antrag in der Steuererklärung nachzuholen.
Nein, die Anlage VL in Papierform wurde bereits im Jahr 2017 abgeschafft. Die Anlageinstitute übermitteln die relevanten Daten mittlerweile ausschließlich elektronisch als Vermögensbildungsbescheinigung an das zuständige Finanzamt.
Für den Erhalt der Zulage ist nicht das Bruttogehalt, sondern dein zu versteuerndes Einkommen maßgeblich. Durch den steuerlichen Abzug von Werbungskosten, Freibeträgen und Sonderausgaben kannst du oft auch bei einem deutlich höheren Bruttolohn unter die relevante Grenze von 40.000 Euro rutschen.
Die reinen Einzahlungen deines Arbeitgebers in den VL-Vertrag sind ganz normal steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die anschließende Arbeitnehmersparzulage, die du zusätzlich vom Staat erhältst, ist hingegen komplett steuerfrei.
Ja, du kannst durchaus beide Anlageformen parallel nutzen und in der Einkommensteuererklärung angeben. Wenn du unterhalb der Einkommensgrenzen liegst, summieren sich die staatlichen Zulagen für den ETF-Sparplan und den Bausparvertrag auf bis zu 123 Euro im Jahr für Alleinstehende.
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