Das Wichtigste im Blick
- Ab 2026 gilt die Pendlerpauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer für die einfache Strecke.
- Du kannst die Pauschale unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel ganz einfach als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
- Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind auf 4.500 Euro begrenzt, außer du weist höhere tatsächliche Kosten nach.
Was ist die Entfernungspauschale und wie hoch ist sie?
Die Entfernungspauschale, oft Pendlerpauschale genannt, ist ein fester Betrag, mit dem du die Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerlich absetzen kannst. Seit 2026 beträgt sie einheitlich 38 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer, unabhängig davon, welches Verkehrsmittel du für deinen täglichen Arbeitsweg nutzt.
Das bedeutet, dass du weder Tankquittungen sammeln noch Fahrkarten aufbewahren musst, solange du unter dem Höchstbetrag für öffentliche Verkehrsmittel bleibst. Jeder Arbeitstag, an dem du physisch an deinem Arbeitsplatz erschienen bist, zählt. Krankheits-, Urlaubs- oder Homeoffice-Tage müssen bei der Berechnung der Arbeitstage zwingend abgezogen werden.
Beispiel: Du fährst an 220 Arbeitstagen 15 Kilometer zur Arbeit. Deine absetzbaren Werbungskosten für den Arbeitsweg betragen 1.254 Euro (220 Tage x 15 km x 0,38 Euro).
Welche Strecke darf ich für den Arbeitsweg ansetzen?
Das Finanzamt erkennt grundsätzlich nur die einfache Wegstrecke zwischen deiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte an. Dabei gilt in der Regel die kürzeste Straßenverbindung. Ausnahmen sind zulässig, wenn eine offensichtlich verkehrsgünstigere Route existiert, durch die du regelmäßig eine erhebliche Menge an Fahrzeit im Berufsalltag einsparen kannst.
Du rechnest also nicht Hin- und Rückfahrt zusammen, sondern gibst nur die Distanz einer Strecke an. Für die Bemessung der Kilometerzahl werden volle Kilometer angesetzt, angefangene Kilometer fallen weg. Nutzt du für den Weg verschiedene Verkehrsmittel (z. B. erst mit dem Auto zum Bahnhof und dann mit dem Zug weiter), spricht man von Park and Ride. Auch hier gilt die einfache Gesamtstrecke, die jedoch auf die Verkehrsmittel aufgeteilt wird.
Beispiel: Die kürzeste Strecke zur Arbeit beträgt 20 Kilometer, führt aber direkt durch die staugeplagte Innenstadt. Die Umgehungsstraße ist 25 Kilometer lang, spart dir aber täglich 20 Minuten Fahrzeit. In diesem Fall darfst du die 25 Kilometer in der Steuererklärung ansetzen.
Homeoffice-Tage dürfen nicht als Fahrtage angesetzt werden. Für diese Tage nutzt du stattdessen die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag.
Was gilt bei Fahrgemeinschaften und öffentlichen Verkehrsmitteln?
Jeder Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft darf die volle Entfernungspauschale für die einfache Strecke in seiner Steuererklärung steuerlich geltend machen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln kannst du ebenfalls die reguläre Pauschale nutzen, diese ist jedoch auf einen Maximalbetrag von 4.500 Euro im Jahr gedeckelt, sofern du keine höheren Ausgaben nachweist.
Wenn du tatsächliche Kosten für Bus und Bahn hast, die den Pauschalbetrag von 4.500 Euro überschreiten, kannst du diese gegen Vorlage von Belegen (wie Jahreskarten oder Monatstickets) in voller Höhe absetzen. Bei Fahrgemeinschaften darf der Fahrer des Autos die ungekürzte Entfernungspauschale angeben, bei den Mitfahrern wird diese auf 4.500 Euro gedeckelt. Umwege, die gemacht werden, um Kollegen abzuholen, dürfen vom Fahrer allerdings nicht zusätzlich berechnet werden.
Beispiel: Du fährst jeden Tag mit einem Kollegen im Wechsel zur Arbeit. Für die Tage, an denen du selbst fährst, bekommst du die ungekürzte Entfernungspauschale mit 38 Cent pro Kilometer. Fährst du bei deinem Kollegen mit, darfst du zwar ebenfalls die Entfernungspauschale ansetzen jedoch nur bis 4.500 Euro.
Wie trage ich den Arbeitsweg in die Steuererklärung ein?
Der Arbeitsweg wird in der Anlage N der Steuererklärung unter dem Bereich der Werbungskosten als sogenannte Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eingetragen. Du musst dort zwingend die Adresse deiner Arbeitsstätte, die genaue Anzahl der jährlichen Arbeitstage, die einfache Distanz sowie das primär genutzte Verkehrsmittel auflisten.
Solltest du unterjährig den Arbeitgeber gewechselt haben oder an unterschiedlichen Standorten eingesetzt worden sein, musst du die Zeiträume und Strecken separat erfassen. Das Finanzamt prüft diese Angaben oft anhand der üblichen Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche meist zwischen 220 und 230 Tage abzüglich Urlaub und Krankheit). Wenn du Unterstützung bei der korrekten Eingabe und Berechnung brauchst, kannst du deine Daten auch direkt über WISO Steuer eintragen, um Formfehler zu vermeiden und das Maximum herauszuholen.
Wann lohnt sich die Angabe des Arbeitswegs besonders?
Die Angabe deiner Fahrtkosten lohnt sich immer dann, wenn deine gesamten beruflichen Ausgaben den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr überschreiten. Durch die im Jahr 2026 erhöhte Pendlerpauschale von 38 Cent erreichst du diese wichtige Grenze bei einer Fünf-Tage-Woche bereits ab einem einfachen Arbeitsweg von 15 Kilometern.
Jeder Euro, der über diesem Pauschbetrag liegt, reduziert dein zu versteuerndes Einkommen und sorgt damit für eine direkte Steuererstattung. Selbst wenn du die 15 Kilometer nicht ganz erreichst, lohnt sich die Angabe in Kombination mit anderen Werbungskosten wie Arbeitsmitteln, Fachliteratur oder Ausgaben für das Homeoffice.
Diese Tabelle zeigt, wie schnell du bei einer Fünf-Tage-Woche mit der Entfernungspauschale ab dem Jahr 2026 den Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschreitest.
| Einfache Strecke | Werbungskosten (ab 2026) | Überschreitet Pauschbetrag (1.230 €)? |
|---|
| 10 km | 836 € | Nein |
| 15 km | 1.254 € | Ja |
| 30 km | 2.508 € | Ja |