Muss ich eine Erbschaft in der Einkommensteuererklärung angeben?
Wenn Du überraschend Vermögen erbst, stellst Du Dir sicher schnell die Frage nach den Steuern. Eine Erbschaft beeinflusst Deine Finanzen erheblich, wird aber steuerlich in…
Zum ArtikelVeröffentlicht am 05.06.2026
Aktualisiert am 15.06.2026
Ein Bausparvertrag hilft beim Aufbau von Eigenkapital und sichert dir günstige Zinsen für die Zukunft. Viele Bausparer fragen sich dabei, ob und wie das Finanzamt an den Kosten beteiligt werden kann. Die steuerliche Absetzbarkeit hängt jedoch stark davon ab, wofür das angesparte Geld oder das spätere Bauspardarlehen konkret genutzt wird.
Reguläre Sparbeiträge für einen klassischen Bausparvertrag lassen sich in der jährlichen Einkommensteuererklärung nicht als Sonderausgaben geltend machen. Der Gesetzgeber fördert das private Bausparen stattdessen durch direkte staatliche Zulagen, wie die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage, anstatt durch Steuervorteile bei der Einkommensteuer.
Die direkte steuerliche Berücksichtigung von Bausparbeiträgen als Vorsorgeaufwendungen wurde bereits vor vielen Jahren abgeschafft. Wenn du vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber in den Vertrag fließen lässt, kannst du unter Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Auch die Wohnungsbauprämie wird als direkter Zuschuss auf das Bausparkonto gewährt. Diese Prämien müssen separat bei der Bausparkasse beantragt werden und mindern nicht das zu versteuernde Einkommen beim Finanzamt.
Beispiel: Eine Angestellte zahlt monatlich 100 Euro in ihren Bausparvertrag ein. Sie trägt diese Summe nicht in der Steuererklärung ein, sondern beantragt über ihre Bausparkasse die Wohnungsbauprämie, welche ihr als direkter Zuschuss gutgeschrieben wird.
Um die staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen die entsprechenden Antragsformulare der Bausparkasse fristgerecht für jedes Sparjahr eingereicht werden.
Kosten im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag wirken sich steuermindernd aus, wenn das Darlehen zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie genutzt wird. In diesem Fall zählen die Abschlussgebühr, die laufenden Darlehenszinsen und eventuelle Kontoführungsgebühren zu den abzugsfähigen Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung.
Das Finanzamt erkennt Ausgaben rund um den Bausparvertrag nur an, wenn eine klare Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Wird mit dem Bauspardarlehen ein Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung gekauft oder modernisiert, die anschließend vermietet wird, können die Finanzierungskosten in der Anlage V der Steuererklärung eingetragen werden. Die Abschlussgebühr wird meist im Jahr der Zahlung in voller Höhe abgesetzt. Nutzt man die Immobilie hingegen komplett selbst, entfällt dieser Steuervorteil. Mit einer Steuersoftware wie WISO Steuer behältst du den Überblick, welche Kosten bei Vermietungsobjekten korrekt eingetragen werden können.
Beispiel: Ein Vermieter schließt einen Bausparvertrag über 100.000 Euro ab, um das Dach seines Mietshauses zu sanieren. Die Abschlussgebühr in Höhe von 1.000 Euro sowie die späteren Kreditzinsen trägt er als Werbungskosten in der Anlage V ein.
Eine Übersicht, wann sich Bausparkosten absetzen lassen:
| Nutzungsart der Immobilie | Abschlussgebühr | Darlehenszinsen | Steuerliche Kategorie |
|---|---|---|---|
| Eigennutzung | Nicht absetzbar | Nicht absetzbar | - |
| Vermietung & Verpachtung | Voll absetzbar | Voll absetzbar | Werbungskosten (Anlage V) |
| Teilweise vermietet (z. B. 50 %) | Anteilig absetzbar (50 %) | Anteilig absetzbar (50 %) | Werbungskosten (Anlage V) |
Einzahlungen in einen zertifizierten Riester-Bausparvertrag (Wohn-Riester) können bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dabei automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug oder die direkten Riester-Zulagen finanziell vorteilhafter sind.
Beim Wohn-Riester-Modell wird das angesparte Kapital für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie verwendet. Die in den Vertrag eingezahlten Eigenbeiträge inklusive der Grund- und Kinderzulagen werden in der Anlage AV eingetragen. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die vom Staat gewährten Zulagen, erstattet dir das Finanzamt die Differenz. Ehepaare können maximal 4.200 Euro ansetzen, sofern beide einen entsprechenden Vertrag besitzen. Zu beachten ist, dass die geförderten Beträge in der Rentenphase nachgelagert versteuert werden müssen (sogenanntes Wohnförderkonto).
Beispiel: Ein Familienvater zahlt jährlich 2.100 Euro in seinen Wohn-Riester-Bausparvertrag ein. Das Finanzamt errechnet durch den Sonderausgabenabzug eine Steuerersparnis von 700 Euro, zieht davon jedoch die bereits erhaltene Grundzulage von 175 Euro ab, sodass er effektiv 525 Euro Steuern zurückbekommt.
Viele Steuerzahler machen in der Einkommensteuererklärung den Fehler, private Bausparbeiträge fälschlicherweise als allgemeine Vorsorgeaufwendungen einzutragen. Zudem wird oft übersehen, dass bei gemischt genutzten Immobilien eine strikte flächenmäßige Aufteilung der Bausparkosten erfolgen muss, um unnötige Konflikte mit den strengen Finanzbehörden zu vermeiden.
Um das bestmögliche Ergebnis bei der Steuer zu erzielen und Rückfragen zu vermeiden, solltest du folgende Stolperfallen kennen und umgehen:
Die Einzahlungen für einen zertifizierten Wohn-Riester-Vertrag trägst du in der Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge) ein. Dort wird der mögliche Sonderausgabenabzug anschließend durch das Finanzamt geprüft.
Nein, wenn du die finanzierte Immobilie ausschließlich selbst nutzt, sind weder die Abschlussgebühr noch die Zinsen des Bausparvertrags steuerlich absetzbar. Ausnahmen gelten nur für reine oder teilweise vermietete Objekte.
Ja, die erwirtschafteten Zinsen in der Ansparphase zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungssteuer. Du kannst den Abzug dieser Steuer jedoch durch die Einrichtung eines Freistellungsauftrags bei deiner Bausparkasse vermeiden.
Der Bausparvertrag selbst ist nicht als Handwerkerleistung absetzbar. Wenn du das ausgezahlte Bauspardarlehen jedoch für Handwerkerkosten an deinem Eigenheim nutzt, kannst du 20 Prozent der angefallenen reinen Arbeitskosten steuerlich geltend machen.
Bei einer vorzeitigen Kündigung ohne wohnungswirtschaftliche Nutzung müssen alle erhaltenen Steuervorteile und Zulagen zurückgezahlt werden. Die angesparten Erträge müssen zudem regulär nachversteuert werden.
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