Bis wann musst du die Steuererklärung einreichen?
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Zum ArtikelVeröffentlicht am 04.08.2026
Aktualisiert am 04.08.2026
Wenn Du überraschend Vermögen erbst, stellst Du Dir sicher schnell die Frage nach den Steuern. Eine Erbschaft beeinflusst Deine Finanzen erheblich, wird aber steuerlich in einem ganz eigenen Verfahren behandelt. Hier erfährst Du, wann das Finanzamt von Dir tätig werden verlangt und welche Meldungen wirklich wichtig sind.
Eine Erbschaft stellt im deutschen Steuerrecht kein Einkommen dar und wird deshalb nicht in der regulären Einkommensteuererklärung erfasst. Der Gesetzgeber hat für den Vermögensübergang im Todesfall die separate Erbschaftsteuer geschaffen, für die Du gegebenenfalls eine gesonderte Erbschaftsteuererklärung bei Deinem zuständigen Finanzamt einreichen musst.
Sobald Du Geld, Immobilien oder Wertpapiere erbst, greift das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Das bedeutet, dass Dein regulärer Einkommensteuersatz nicht auf die geerbte Summe angewendet wird. Das Finanzamt fordert Dich in der Regel gesondert auf, eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben, falls die geerbten Werte die gesetzlichen Freibeträge überschreiten könnten.
Beispiel: Du erbst von Deiner Tante 50.000 Euro in bar. Diesen Betrag trägst Du nirgendwo in Deiner jährlichen Einkommensteuererklärung ein, da es sich um einen reinen Vermögensübergang handelt.
Jeder Erbe ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Anfall einer Erbschaft innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Kenntnisnahme dem zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen. Diese Meldepflicht dient der Finanzbehörde dazu, zu prüfen, ob der Vorgang überhaupt erbschaftsteuerpflichtig ist und eine offizielle Erklärung angefordert werden muss.
Die formlose Anzeige muss Angaben zum Erblasser, zu Deiner Person und eine grobe Schätzung des Nachlasswertes enthalten. Banken und Versicherungen melden größere Vermögensübergänge ohnehin an die Behörden. Wenn Du unsicher bist, wie Du solche speziellen steuerlichen Themen am besten handhabst, hilft Dir eine intelligente Software weiter.
Obwohl die Erbschaft selbst nicht einkommensteuerpflichtig ist, unterliegen alle zukünftigen Erträge aus diesem neuen Vermögen der regulären Einkommensteuer. Sobald das geerbte Geld oder die Immobilie Gewinne abwirft, musst Du diese Einnahmen in Deiner jährlichen Steuererklärung deklarieren und entsprechend Deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.
Erbst Du beispielsweise ein Aktiendepot, sind die zukünftigen Dividenden als Kapitalerträge steuerpflichtig. Geht eine vermietete Wohnung in Deinen Besitz über, musst Du die monatlichen Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deiner Einkommensteuererklärung angeben. Oft musst Du zudem als Erbe die letzte Einkommensteuererklärung für den Verstorbenen beim Finanzamt einreichen.
Beispiel: Du übernimmst das vermietete Mehrfamilienhaus Deiner Eltern. Die Erbschaft selbst ist durch Freibeträge abgedeckt, aber die laufenden Mieteinnahmen ab dem Monat des Todesfalls fließen direkt in Deine eigene Steuererklärung ein.
Der deutsche Staat gewährt Erben je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hohe steuerliche Freibeträge, die eine Erbschaft in vielen Fällen komplett steuerfrei stellen. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, während leiblichen Kindern ein Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil vom Finanzamt eingeräumt wird.
Für Enkelkinder liegt der Freibetrag bei 200.000 Euro, sofern deren Eltern noch leben. Geschwister, Nichten und Neffen haben hingegen nur einen geringen Freibetrag von 20.000 Euro. Erst wenn der Wert Deines Erbteils nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten diese festen Freibeträge überschreitet, fällt Erbschaftsteuer an. In solchen Fällen wird der übersteigende Betrag mit einem Prozentsatz besteuert, der von der jeweiligen Steuerklasse des Erben abhängt.
Nein, eine Erbschaft wird nicht in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) eingetragen. Sie ist kein Einkommen und gehört nicht in die reguläre Einkommensteuererklärung.
Das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt fordert Dich schriftlich zur Abgabe auf. Du musst nicht von Dir aus sofort ein Formular einreichen, sondern das Erbe lediglich formlos melden.
Beerdigungskosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden, wenn sie den Nachlasswert übersteigen. Andernfalls mindern sie lediglich die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer.
Eine verspätete Meldung beim Finanzamt kann zu Nachfragen führen und im schlimmsten Fall als leichtfertige Steuerverkürzung gewertet werden. Da Banken Kontostände ohnehin an den Fiskus melden, solltest Du diese Frist ernst nehmen.
Ja, Du kannst als Erbe die letzte Steuererklärung für den Verstorbenen anfertigen. Du trittst als Rechtsnachfolger in seine steuerlichen Pflichten ein.
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