Muss ich wegen Kurzarbeitergeld eine Steuererklärung abgeben?

Veröffentlicht am 23.06.2026
Aktualisiert am 23.06.2026

Wer Kurzarbeitergeld bezieht, fragt sich oft, ob das Konsequenzen für die jährliche Einkommensteuer hat. Auch wenn diese staatliche Leistung selbst steuerfrei ist, beeinflusst sie deinen persönlichen Steuersatz und kann zu Pflichten beim Finanzamt führen. In diesem Artikel erfährst du, wann die Abgabe einer Steuererklärung zwingend erforderlich ist und wie du mögliche Nachzahlungen vermeidest.

Das Wichtigste im Blick

  • Liegt das Kurzarbeitergeld über 410 Euro im Jahr, besteht eine Pflicht zur Steuererklärung.
  • Die Leistung unterliegt dem Progressionsvorbehalt und erhöht deinen Steuersatz für das restliche Einkommen.
  • Du trägst das erhaltene Kurzarbeitergeld unkompliziert in der Anlage N der Einkommensteuererklärung ein.

Warum fordert das Finanzamt bei Kurzarbeitergeld eine Steuererklärung?

Arbeitnehmer sind gesetzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, sobald sie im Kalenderjahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie dem Kurzarbeitergeld erhalten haben. Diese Regelung stellt sicher, dass das Finanzamt den korrekten individuellen Steuersatz auf das reguläre, zu versteuernde Einkommen anwendet.

Das Kurzarbeitergeld selbst ist grundsätzlich steuerfrei. Es wird also nicht direkt besteuert und es werden darauf keine Sozialabgaben fällig. Da es jedoch deinen Steuersatz für das restliche Arbeitseinkommen beeinflusst, muss das Finanzamt am Jahresende eine genaue Abrechnung vornehmen. Wenn du auf eine Software für die Abwicklung setzt, kannst du deine gemeldeten Daten oft automatisch abrufen.

Beispiel: Du hast von März bis Mai in Kurzarbeit gearbeitet und insgesamt 1.200 Euro Kurzarbeitergeld bezogen. Da der Betrag die gesetzliche Grenze von 410 Euro überschreitet, musst du im Folgejahr unaufgefordert eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Was bedeutet der Progressionsvorbehalt für mein Einkommen?

Der Progressionsvorbehalt ist ein steuerrechtliches Prinzip, bei dem steuerfreie Lohnersatzleistungen zur Berechnung des persönlichen Einkommensteuersatzes herangezogen werden. Das Finanzamt addiert das Kurzarbeitergeld fiktiv zu deinem regulären Einkommen, ermittelt daraus einen höheren Prozentsatz und wendet diesen ausschließlich auf dein tatsächliches, steuerpflichtiges Einkommen an.

Dies führt in der Praxis oft dazu, dass der letztendliche Steuersatz steigt. Da dein Arbeitgeber beim monatlichen Lohnsteuerabzug in den aktiven Monaten diesen steigernden Effekt nicht vorab berücksichtigen kann, kommt es bei der Jahresabrechnung häufig zu einer Nachzahlung. Eine kurze Übersicht verdeutlicht den rechnerischen Effekt:

Auswirkung des Progressionsvorbehalts

Kriterium Ohne KurzarbeitMit Kurzarbeit
Zu versteuerndes Einkommen30.000 €30.000 €
Erhaltenes Kurzarbeitergeld0 €5.000 €
Steuersatz (fiktiv ermittelt)ca. 17 %ca. 19 % (auf Basis von 35.000 €)
Angewendeter Steuersatz17% auf 30.000 €19% auf 30.000 €

Wo trage ich das Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung ein?

Das bezogene Kurzarbeitergeld wird in der Anlage N der Einkommensteuererklärung im speziellen Abschnitt für Lohnersatzleistungen eingetragen. Den exakten Gesamtbetrag für das Jahr entnimmst du ganz einfach der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers. Dort ist die Leistung in der Regel unter der Nummer 15 transparent ausgewiesen.

Du musst keine eigenen komplizierten Berechnungen anstellen oder monatliche Abrechnungen summieren. Das Finanzamt erhält diese Daten ohnehin elektronisch von deinem Arbeitgeber übermittelt, dennoch bist du verpflichtet, sie in den entsprechenden Formularen korrekt und vollständig anzugeben.

Falls du im selben Jahr noch weitere Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld erhalten hast, werden all diese Beträge für den Progressionsvorbehalt zusammengerechnet.

Wie kann ich eine Steuernachzahlung durch Kurzarbeit abmildern?

Steuernachzahlungen lassen sich durch die gezielte Angabe absetzbarer Kosten in der Steuererklärung deutlich reduzieren oder ganz vermeiden. Wer alle beruflich veranlassten Ausgaben, Sonderausgaben und haushaltsnahen Dienstleistungen konsequent geltend macht, senkt das zu versteuernde Einkommen und wirkt so dem erhöhten Steuersatz effektiv entgegen.

Eine smarte und strukturierte Erfassung deiner Ausgaben ist hierbei der wichtigste Hebel. WISO Steuer hilft dir beispielsweise dabei, keine wichtigen Pauschalen zu übersehen. Achte besonders auf typische Fehler und deren Vermeidung:

  • Werbungskosten vergessen: Auch wenn du weniger ins Büro gependelt bist, kannst du in vielen Fällen Arbeitsmittel, Fachliteratur oder die Homeoffice-Pauschale ansetzen.
  • Handwerkerrechnungen ignorieren: Lohnkosten für Renovierungen oder Reparaturen in der eigenen Wohnung senken die Steuerlast direkt und prozentual.
  • Pauschalen ungenutzt lassen: Für bestimmte Posten wie die Kontoführung gibt es Pauschbeträge, die vom Finanzamt oft ohne Vorlage von Belegen anerkannt werden.

FAQ: Kurzarbeitergeld und Steuererklärung

Muss ich bei Kurzarbeit immer eine Steuererklärung machen?

Ja, sobald dein bezogenes Kurzarbeitergeld im Kalenderjahr die gesetzliche Grenze von 410 Euro überschreitet, bist du zur Abgabe verpflichtet. Bleibst du darunter, ist die Abgabe freiwillig.

Wird das Kurzarbeitergeld selbst besteuert?

Nein, das Kurzarbeitergeld an sich bleibt komplett steuerfrei. Es erhöht jedoch über den sogenannten Progressionsvorbehalt den individuellen Steuersatz für dein übriges Einkommen.

Wann ist der Abgabetermin für die Steuererklärung bei Kurzarbeit?

Für verpflichtende Steuererklärungen gilt normalerweise der 31. Juli des Folgejahres als regulärer Stichtag. Fällt dieser Termin auf ein Wochenende, verschiebt sich die Frist automatisch auf den nächsten Werktag.

Woher weiß das Finanzamt von meinem Kurzarbeitergeld?

Dein Arbeitgeber meldet die ausgezahlten Lohnersatzleistungen am Jahresende auf elektronischem Weg direkt an die Finanzverwaltung. Du musst die Beträge aber dennoch in deiner Erklärung formgerecht angeben.

Kann Kurzarbeit auch zu einer Steuererstattung führen?

Das ist durchaus möglich, insbesondere wenn du hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben hast. Zudem war der Lohnsteuerabzug in den voll gearbeiteten Monaten oft höher, als es die endgültige Jahressteuer erfordert.