Das Wichtigste im Blick
- Arbeitnehmer können pauschal 16 Euro pro Jahr als Werbungskosten ohne Nachweise absetzen.
- Höhere tatsächliche Gebühren erfordern detaillierte Belege über die berufliche Nutzung des Kontos.
- Selbstständige setzen die Kosten für ein separates Geschäftskonto vollständig als Betriebsausgabe ab.
Wie lassen sich Kontoführungsgebühren pauschal absetzen?
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, eine Nichtbeanstandungsgrenze der Finanzämter zu nutzen und jährlich einen festen Betrag für die Kontoführung steuerlich geltend zu machen. Diese Pauschale beläuft sich auf 16 Euro im Jahr und wird als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit anerkannt, ohne dass Einzelnachweise erforderlich sind.
Die Finanzämter akzeptieren diesen Betrag in der Regel anstandslos, da jedem Arbeitnehmer unweigerlich Kosten für Gehaltseingänge und berufliche Überweisungen entstehen. Du musst dafür keine Kontoauszüge sammeln oder aufwendig beim Amt einreichen. Es reicht vollkommen aus, den Betrag direkt in den entsprechenden Formularen der jährlichen Einkommensteuererklärung zu vermerken.
Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden und ein Gemeinschaftskonto für ihre Gehaltseingänge nutzen, können die Pauschale in der Regel für jeden Ehepartner einzeln, also insgesamt 32 Euro, beanspruchen.
Wann lohnt sich der Ansatz der tatsächlichen Kontoführungsgebühren?
Der Ansatz der tatsächlichen Kontoführungsgebühren ist vorteilhaft, wenn die jährlichen Bankspesen den Pauschalbetrag von 16 Euro deutlich übersteigen. In diesem Fall müssen Steuerpflichtige die genauen Kosten anhand von Kontoauszügen belegen und nachweisen, welcher Anteil der Gebühren direkt auf berufliche Transaktionen entfällt.
Ein rein privat genutztes Konto führt bei der prozentualen Aufteilung oft zu Nachfragen durch das Finanzamt. Wer jedoch ein separates Konto fast ausschließlich für berufliche Zwecke führt, hat bessere Chancen auf eine vollständige Anerkennung. Besonders Selbstständige und Freiberufler profitieren in diesem Szenario am meisten, da sie meist ein dediziertes Geschäftskonto besitzen.
Beispiel: Du zahlst monatlich 5 Euro für dein Girokonto, was jährlichen Kosten von 60 Euro entspricht. Wenn du anhand deiner Auszüge nachweisen kannst, dass die Hälfte der Transaktionen beruflich veranlasst ist, kannst du 30 Euro statt der pauschalen 16 Euro absetzen.
Wo trägst du die Gebühren in der Steuererklärung ein?
Die Kontoführungsgebühren werden in der Steuererklärung in der Regel den Werbungskosten zugeordnet und im entsprechenden Formularteil für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eingetragen. Arbeitnehmer nutzen hierfür die Anlage N, während Selbstständige diese Ausgaben im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als reguläre Betriebsausgaben erfassen.
In der Anlage N findest du einen Bereich für „Weitere Werbungskosten“. Dort kannst du den Posten einfach als „Kontoführungsgebühren“ benennen und die Summe eintragen. Um eine einfache Zuordnung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass keine Pauschalen vergessen werden, bieten sich digitale Hilfsmittel an. Für eine schnelle und geführte Eingabe deiner Daten kannst du beispielsweise WISO Steuer nutzen, um alle relevanten Werbungskosten optimal auszuschöpfen.