Das Wichtigste im Blick
- Du kannst alle Kosten rund um deine Bewerbung als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
- Das Finanzamt akzeptiert oft pauschale Beträge für schriftliche und digitale Bewerbungen ohne Einzelnachweise.
- Auch erfolglose Bewerbungen mindern deine Steuerlast, solange du deine Ernsthaftigkeit nachweisen kannst.
Welche Bewerbungskosten akzeptiert das Finanzamt als Werbungskosten?
Zu den absetzbaren Bewerbungskosten gehören sämtliche Ausgaben, die direkt mit deiner beruflichen Neuorientierung zusammenhängen. Das Finanzamt erkennt Aufwendungen für Bewerbungsfotos, Zeugniskopien, Porto, Fachliteratur und Bewerbungsmappen vollständig an, sofern diese Kosten beruflich veranlasst sind und nicht vom potenziellen Arbeitgeber erstattet werden.
Du kannst sowohl die Ausgaben für klassische Bewerbungsmappen per Post als auch die Kosten für digitale Bewerbungen ansetzen. Bewahre für größere Ausgaben wie professionelle Fotoshootings, Bewerbungscoachings oder teure Fachliteratur unbedingt die Rechnungen auf. Werden dir Kosten, etwa für die Anreise zum Gespräch, vom Unternehmen erstattet, darfst du diese nicht in der Steuererklärung angeben.
Beispiel: Du lässt für 50 Euro professionelle Bewerbungsfotos machen und kaufst für 20 Euro spezielles Papier. Beide Beträge trägst du als Werbungskosten ein.
Gibt es eine Pauschale für Bewerbungskosten ohne Belege?
Das Steuerrecht sieht keine gesetzliche Pauschale für Bewerbungen vor, jedoch erkennen Finanzämter aus Vereinfachungsgründen oft feste Beträge an. Üblicherweise werden 8,50 Euro für eine klassische postalische Bewerbungsmappe und 2,50 Euro für eine Online-Bewerbung ohne Vorlage von Einzelbelegen im Rahmen der Steuererklärung akzeptiert.
Diese inoffiziellen Pauschalen basieren auf älteren Gerichtsurteilen. Wenn du sehr viele Bewerbungen schreibst, ist dieser Weg oft einfacher, als jede Briefmarke einzeln nachzuweisen. Du solltest jedoch festhalten, an wen und wann du die Bewerbungen verschickt hast, falls das Finanzamt nachfragt. Eine einfache Excel-Tabelle oder eine Liste deiner verschickten E-Mails reicht als Nachweis in der Regel aus.
Übliche Pauschalbeträge für Bewerbungen
| Bewerbungsart | Anerkannter Pauschalbetrag |
|---|
| Postalische Bewerbung (mit Mappe) | 8,50 Euro |
| Online-Bewerbung (E-Mail/Portal) | 2,50 Euro |
Wie berechne ich die Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch?
Fahrten zu Vorstellungsgesprächen lassen sich mit der regulären Fahrtkostenpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer absetzen. Alternativ kannst du die tatsächlichen Ticketkosten für öffentliche Verkehrsmittel wie Bahn oder Flugzeug in voller Höhe als berufliche Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.
Neben den reinen Fahrtkosten darfst du auch Parkgebühren ansetzen. Dauert die Reise länger als acht Stunden oder übernachtest du sogar am Ort deines eventuell neuen Arbeitgebers, steht dir zusätzlich der Verpflegungsmehraufwand zu. Falls das Vorstellungsgespräch eine Übernachtung erfordert, sind auch angemessene Hotelkosten absetzbar, solange das Unternehmen diese nicht übernimmt.
Beispiel: Du fährst mit dem eigenen Auto zu einem 100 Kilometer entfernten Vorstellungsgespräch. Du kannst für die Hin- und Rückfahrt (200 km) insgesamt 60 Euro absetzen.
Kann ich Kosten für erfolglose Bewerbungen steuerlich absetzen?
Der steuerliche Abzug von Bewerbungskosten ist in Deutschland nicht an den Erfolg der entsprechenden Bewerbung geknüpft. Solange du dem Finanzamt glaubhaft nachweisen kannst, dass du ernsthaft auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz warst, werden die angefallenen Ausgaben vollständig als Werbungskosten berücksichtigt.
Wichtig ist hierbei die Dokumentation. Hebe Absageschreiben, Einladungen zu Gesprächen oder Bestätigungs-E-Mails von Online-Portalen gut auf. Gerade wenn du über einen längeren Zeitraum arbeitslos bist und viele Kosten anhäufst, prüft das Finanzamt die Ernsthaftigkeit deiner Bemühungen oftmals genauer.
Wo trage ich die Bewerbungskosten in der Steuererklärung ein?
Bewerbungskosten gehören bei Arbeitnehmern in die Anlage N der jährlichen Einkommensteuererklärung. Dort werden sie in der speziellen Rubrik für die sonstigen Werbungskosten eingetragen und mindern zusammen mit deinen anderen beruflich bedingten Ausgaben dein zu versteuerndes Einkommen für das betreffende Steuerjahr.
Du musst die Pauschalen und Einzelnachweise summieren und als Gesamtwert angeben. Eine detaillierte Aufstellung reichst du nur ein, wenn das Finanzamt diese anfordert. Wenn du dir die Eintragung erleichtern möchtest, hilft dir eine gute Steuersoftware. Du kannst beispielsweise mit WISO Steuer deine Ausgaben strukturiert erfassen, wobei das Programm die entsprechenden Summen automatisch an der richtigen Stelle im Formular platziert.