Wie werden ETFs versteuert?

Veröffentlicht am 21.04.2026
Aktualisiert am 04.05.2026

ETFs sind eine beliebte Geldanlage, doch beim Thema Steuern herrscht oft Unsicherheit. Die gute Nachricht: Für Privatanleger übernimmt die Depotbank den Großteil der Arbeit automatisch. Dennoch solltest du Begriffe wie Vorabpauschale und Teilfreistellung kennen, um deine Steuerlast zu optimieren und keine unnötigen Abgaben zu zahlen.

Das Wichtigste im Blick

  • Gewinne aus ETFs unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag.
  • Bei Aktien-ETFs bleiben durch die Teilfreistellung 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
  • Bis zu 1.000 Euro pro Person sind dank Sparerpauschbetrag jährlich steuerfrei.

Wann fallen Steuern auf ETFs an?

Steuern auf ETFs werden fällig, wenn du Erträge erwirtschaftest, also Dividenden erhältst, Anteile mit Gewinn verkaufst oder eine Vorabpauschale anfallen sollte. Der Staat greift hier über die Abgeltungsteuer zu, die pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag (und gegebenenfalls Kirchensteuer) beträgt.

Das Verfahren ist für dich komfortabel, da deutsche Depotbanken die Steuer automatisch berechnen und direkt an das Finanzamt abführen. Du musst diese Einkünfte also in der Regel nicht mehr in deiner Steuererklärung angeben, es sei denn, du möchtest zu viel gezahlte Steuern zurückholen oder hast Konten im Ausland. Die Steuerpflicht entsteht im Zeitpunkt des Zuflusses, also wenn die Dividende auf deinem Konto landet oder der Verkauf abgerechnet wird.

Beispiel: Du verkaufst ETF-Anteile und erzielst einen Gewinn von 500 Euro. Deine Bank behält davon automatisch rund 132 Euro (26,375 % inkl. Soli) ein und überweist dir den Restbetrag.

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist eine Steuer auf zukünftige Wertsteigerungen, die bei thesaurierenden oder nur gering ausschüttenden ETFs anfällt, um eine Steuerstundung zu verhindern. Sie wird jährlich zu Beginn des neuen Jahres (z. B. Januar 2026 für das Jahr 2025) berechnet und direkt von deinem Verrechnungskonto abgebucht.

Die Höhe orientiert sich an einem Basiszinssatz, den die Bundesbank festlegt (für das Steuerjahr 2025 lag er bei 2,53 %). Wichtig ist: Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung. Wenn du den ETF später verkaufst, werden die bereits gezahlten Vorabpauschalen vom tatsächlichen Verkaufsgewinn abgezogen, damit du nicht doppelt besteuert wirst.

Beispiel: Du hast einen thesaurierenden ETF im Wert von 10.000 Euro. Der Basisertrag beträgt bei 2,53 % Basiszins ca. 177 Euro. Da der ETF keine Ausschüttungen vornimmt, musst du auf diesen fiktiven Ertrag Steuern zahlen – sofern dein Freistellungsauftrag nicht ausreicht.

Wie funktioniert die Teilfreistellung?

Die Teilfreistellung sorgt dafür, dass ein bestimmter Prozentsatz deiner ETF-Gewinne komplett steuerfrei bleibt, um die Vorbelastung durch Steuern auf Fondsebene auszugleichen. Die Höhe der Freistellung hängt davon ab, was für Aktien im Fonds enthalten sind und wie hoch die Aktienquote laut Anlagebedingungen ist.

Die Sätze sind gesetzlich fixiert: Bei Aktienfonds (mindestens 51 % Aktienquote) bleiben 30 % der Erträge steuerfrei. Bei Mischfonds (mindestens 25 % Aktienquote) sind es 15 %. Immobilienfonds profitieren sogar von 60 % oder 80 % Freistellung, je nachdem, ob sie in inländische oder ausländische Objekte investieren.

Beispiel: Du erzielst 100 Euro Gewinn mit einem Aktien-ETF. Dank der 30 % Teilfreistellung musst du nur 70 Euro davon versteuern. Die Abgeltungsteuer wird also nur auf diese 70 Euro berechnet.

Wie verhindere ich den Steuerabzug?

Du kannst den automatischen Steuerabzug durch die Bank verhindern, indem du einen Freistellungsauftrag in Höhe deines Sparerpauschbetrags einrichtest. Jedem Steuerpflichtigen steht ein jährlicher Freibetrag von 1.000 Euro zu (bei zusammen veranlagten Ehepaaren sind es 2.000 Euro), bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben.

Richte den Freistellungsauftrag direkt bei deiner Depotbank ein. Solange deine Gewinne (inklusive Vorabpauschale und Dividenden) diesen Betrag nicht überschreiten, führt die Bank keine Steuern ab. Hast du den Auftrag vergessen, ist das Geld nicht verloren: Du kannst dir die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung mit WISO Steuer zurückholen.

Du kannst den Sparerpauschbetrag auch auf mehrere Banken aufteilen, solange die Summe aller Aufträge die 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro) nicht übersteigt.

Was passiert bei Verlusten mit ETFs?

Verluste aus ETF-Verkäufen landen in einem sogenannten „Allgemeinen Verlustverrechnungstopf“ bei deiner Bank und werden automatisch mit anderen Gewinnen aus diesem Topf bei derselben Bank verrechnet. Dazu zählen etwa Dividenden, Zinsen oder Gewinne aus anderen Fondsverkäufen, was deine Steuerlast sofort senkt.

Es gibt jedoch eine Einschränkung: ETF-Verluste dürfen nicht mit Gewinnen aus dem Verkauf von Einzelaktien verrechnet werden, da für Aktien ein separater Verlusttopf existiert. Andersherum können ETF-Gewinne aber durchaus Verluste aus anderen Kapitalanlagen ausgleichen, sofern diese im allgemeinen Topf liegen.

Wichtig zu wissen: Möchtest du deine Verluste aus ETFs bei einer Bank mit Gewinnen aus ETFs bei einer anderen Bank verrechnen, geht das über deine Steuererklärung. Beantrage hierfür bis zum 15. Dezember bei der Bank mit den Verlusten eine Verlustbescheinigung und gib diese sowie die Steuerbescheinigungen der anderen Banken im kommenden Jahr in deine Steuererklärung ein. Die Verrechnung wird dann über deinen Steuerbescheid vorgenommen.

FAQ: ETF-Steuererklärung

Muss ich ETFs in der Steuererklärung angeben?

Nein, in der Regel nicht, da die deutsche Depotbank die Abgeltungsteuer automatisch abführt. Eine Angabe lohnt sich aber, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt oder du den Sparerpauschbetrag nicht voll ausgeschöpft hast.

Wann wird die Vorabpauschale abgebucht?

Die Vorabpauschale gilt als am ersten Werktag des Folgejahres zugeflossen. Die Bank bucht die Steuer darauf meist im Januar oder Februar von deinem Verrechnungskonto ab.

Was ist ein thesaurierender ETF?

Ein thesaurierender ETF schüttet Erträge wie Dividenden nicht an dich aus, sondern legt sie automatisch wieder im Fondsvermögen an. Das steigert den Wert deiner Anteile (Zinseszinseffekt), führt aber oft zur Berechnung einer Vorabpauschale.

Gilt die Teilfreistellung auch für den Soli?

Ja, die Teilfreistellung reduziert die Bemessungsgrundlage für die gesamte Steuer. Da der zu versteuernde Betrag sinkt, zahlst du automatisch auch weniger Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Wie hoch sind die Steuern auf ETF-Gewinne?

Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 %. Hinzukommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und eventuell 8–9 % Kirchensteuer. Insgesamt liegt die Belastung damit meist zwischen 26,38 % und 27,99 %.