Das Wichtigste im Blick
- Die Papierform der Anlage VL ist abgeschafft, die Datenmeldung erfolgt elektronisch durch deinen Anbieter.
- Für die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage reicht ein Kreuz im Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung.
- Die aktuellen Einkommensgrenzen betragen 40.000 Euro für Singles und 80.000 Euro für verheiratete Paare.
Wo trage ich vermögenswirksame Leistungen in der Steuererklärung ein?
Vermögenswirksame Leistungen werden im Hauptvordruck (Mantelbogen) der Einkommensteuererklärung angegeben. Um die staatliche Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, setzt du im entsprechenden Abschnitt für die Festsetzung der Zulage einfach ein Kreuz beziehungsweise trägst eine „1“ ein. Die genauen Einzahlungsbeträge kennt das Finanzamt bereits und müssen nicht händisch erfasst werden.
Die zuständigen Anlageinstitute wie Banken, Bausparkassen oder Fondsgesellschaften melden die eingezahlten VL-Beträge nämlich automatisch und elektronisch an die Finanzverwaltung. Du teilst dem Finanzamt durch das Setzen des Häkchens im Hauptformular also lediglich offiziell mit, dass du die staatliche Förderung für dieses Steuerjahr auch wirklich beantragen möchtest.
Beispiel: Du hast einen ETF-Sparplan für deine Vermögensbildung eingerichtet. In deiner Steuererklärung kreuzt du lediglich das Feld zur Beantragung der Arbeitnehmersparzulage an, den exakten Sparbetrag übernimmt das Finanzamt direkt anhand der elektronischen Meldung deiner Depotbank.
Muss ich noch eine Anlage VL ausfüllen?
Eine separate Anlage VL in Papierform muss heutzutage nicht mehr ausgefüllt oder der Steuererklärung beigelegt werden. Seit dem Jahr 2017 übermitteln die Anlageinstitute die sogenannte elektronische Vermögensbildungsbescheinigung direkt an das zuständige Finanzamt. Das spart dir unnötigen Papierkram und beschleunigt die Bearbeitung deiner Einkommensteuererklärung erheblich.
Damit dieses Verfahren reibungslos funktioniert, musst du deinem Anbieter lediglich einmalig deine Einwilligung erteilen, dass er die vertragsbezogenen Daten an das Finanzamt übertragen darf. Sobald diese Zustimmung vorliegt, läuft der Meldeprozess in den Folgejahren vollautomatisch bis Ende Februar ab.
Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?
Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten, deren zu versteuerndes Einkommen bestimmte gesetzliche Grenzen nicht überschreitet. Zudem muss das Geld in eine förderfähige Anlageform, wie beispielsweise einen Bausparvertrag oder einen Aktienfondssparplan, fließen, um die begehrte staatliche Förderung zu erhalten.
Wichtig für die Beurteilung deines Anspruchs ist ausschließlich das zu versteuernde Einkommen, welches nicht mit deinem regulären Bruttogehalt gleichzusetzen ist. Durch den Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und diversen Freibeträgen fällt das zu versteuernde Einkommen oft deutlich niedriger aus als das eigentliche Bruttoeinkommen, sodass weitaus mehr Beschäftigte förderberechtigt sind.
Welche Einkommensgrenzen und Förderbeträge gelten aktuell?
Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage liegen seit 2024 einheitlich bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Diese deutlich angehobenen Grenzen gelten völlig unabhängig davon, ob du das Geld in einen klassischen Bausparvertrag oder in renditeorientierte Investmentfonds investierst.
Die maximale Höhe der staatlichen Förderung unterscheidet sich jedoch je nach gewählter Sparform. Beim Fondssparen in Aktien oder ETFs liegt der Fördersatz bei 20 Prozent der jährlichen Einzahlungen, während herkömmliche Bausparverträge mit 9 Prozent vom Staat bezuschusst werden.
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die aktuellen Grenzwerte und maximalen Förderbeträge im direkten Vergleich:
Arbeitnehmersparzulage – Einkommensgrenzen und Förderung (Stand 2026)
| Kriterium | Bausparvertrag | Aktienfonds / ETFs |
|---|
| Einkommensgrenze (Alleinstehend) | 40.000 € | 40.000 € |
| Einkommensgrenze (Verheiratet) | 80.000 € | 80.000 € |
| Staatlicher Fördersatz | 9 % | 20 % |
| Max. geförderte Sparleistung | 470 € / Jahr | 400 € / Jahr |
| Max. Zulage (Alleinstehend) | 43 € / Jahr | 80 € / Jahr |
Muss ich vermögenswirksame Leistungen versteuern?
Vermögenswirksame Leistungen, die dein Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zahlt, gelten als regulärer Arbeitslohn und sind somit voll steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig. Die Auszahlung der späteren Kapitalerträge, wie Zinsen oder Dividenden, unterliegt zudem der Abgeltungsteuer, sofern dein persönlicher Sparer-Pauschbetrag durch die Gewinne überschritten wird.
Die staatliche Arbeitnehmersparzulage selbst ist hingegen komplett steuerfrei und muss in der Auszahlungsphase nicht versteuert werden. Um einen unnötigen Steuerabzug auf deine Zinsen oder Fondserträge zu vermeiden, solltest du bei dem jeweiligen Anlageinstitut rechtzeitig einen ausreichenden Freistellungsauftrag einrichten.
Hinweis: Da die VL-Zahlungen deines Arbeitgebers steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, kann sich dein monatlicher Nettoauszahlungsbetrag leicht verringern, weil die entsprechenden Abgaben direkt von deinem Lohn einbehalten werden.
Wie hilft WISO Steuer bei der Angabe von VL?
In WISO Steuer trägst du deine vermögenswirksamen Leistungen bequem über den Bereich für allgemeine Ausgaben ein. Das Programm ruft die elektronischen Bescheinigungen deiner Bank per automatischem Datenabruf ab und setzt das nötige Häkchen für die Arbeitnehmersparzulage völlig selbstständig, um dir die maximale Förderung zu sichern.
Gehe dabei am besten nach dieser kurzen Checkliste vor:
- Logge dich in die Software ein und aktiviere den elektronischen Datenabruf (vorausgefüllte Steuererklärung).
- Navigiere zum Unterpunkt für vermögenswirksame Leistungen und prüfe die vom Finanzamt importierten Daten.
- Lass das Programm im Hintergrund automatisch berechnen, ob dein zu versteuerndes Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt und der Antrag gestellt werden sollte.